Die im Dezember 2024 veröffentlichten Erläuterungen zu den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) bieten Klarstellungen zu spezifischen Anforderungen in den Bereichen Klimawandel und Biodiversität. Die Erläuterungen richten sich insbesondere an Unternehmen, die in der Übergangsphase ihre Offenlegungspflichten für komplexe Themen wie Treibhausgasziele und Biodiversitätsmetriken umsetzen müssen. Nachfolgend sind die fünf neuen Erläuterungen zusammengefasst.
- ESRS E1-4 (Klimaziele und Finanzinstitute): Zusammengefasste Beantwortung von drei Fragen (IDs 1033, 1076, 1122) zu Treibhausgasreduktionszielen für Finanzinstitute, einschließlich Offenlegung von absoluten Werten, Intensitätszielen und Expositionsdaten.
- ESRS E4 (Biodiversität und Ökosysteme): Offenlegungspflichten für Biodiversität, wenn diese nur in der vorgelagerten Wertschöpfungskette als wesentlich angesehen wird (ID 1116).
- ESRS E4-5 (Metriken zu Biodiversität): Klärung, dass Metriken wie Landnutzungsdaten nur für eigene Standorte gelten und freiwillige Angaben für die Wertschöpfungskette möglich sind (ID 1058).
- ESRS E4-5 (Materialität in der Wertschöpfungskette): Eine zusätzliche Klärung zu Metriken, die Materialität von Biodiversität entlang der Wertschöpfungskette betreffen, insbesondere mit Fokus auf Landdegradierung und bedrohte Arten.
- ESRS 1 Übergangsregelungen für die Wertschöpfungskette: Klarstellung zu Übergangsregelungen, die es Unternehmen erlauben, in den ersten drei Jahren nur auf intern verfügbare Daten und öffentlich zugängliche Informationen zurückzugreifen, wenn Daten aus der Wertschöpfungskette fehlen.