• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Fünf weitere Berufskrankheiten gesetzlich anerkannt

29.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Fünf weitere Berufskrankheiten gesetzlich anerkannt

Beitrag mit Bild

©DOCRABE Media/fotolia.com

Wer an einer Berufskrankheit leidet, hat gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Heilbehandlung und unter Umständen auf eine Verletztenrente. Seit dem 01.08.2017 sind fünf weitere Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden.

Typische Berufskrankheiten sind etwa Hepatitis bei Krankenschwestern oder Meniskusschäden bei Profifußballern. Bei einer gesetzlich anerkannten Berufskrankheit ist der Nachweis, aufgrund der Arbeit erkrankt zu sein, wesentlich einfacher. Betroffene können ihre Ansprüche nun bei fünf weiteren neu anerkannten Berufskrankheiten leichter durchsetzen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

– Leukämie durch 1,3-Butadien

– Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

– Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern

– Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest

– Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

Betroffen sind sehr unterschiedliche Berufsgruppen. Leukämie durch die Einwirkung von Butadien kommt insbesondere bei Beschäftigten in der Kunstkautschuk- und Gummi-Industrie vor. Kehlkopfkrebs und Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe treten gerade bei Beschäftigten in der Aluminium- und Gießereiindustrie auf, aber auch in anderen Berufsgruppen wie Schornsteinfeger oder Hochofenarbeiter. Die fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern betrifft ausschließlich professionelle Musiker wie etwa Orchestermusiker oder Musiklehrer. An Eierstockkrebs erkranken insbesondere Frauen, die früher in asbestverarbeitenden Betrieben tätig waren. Das waren vor allem Betriebe in der Asbesttextilindustrie, etwa Asbestspinnereien, Asbestwebereien oder andere Betriebe, in denen asbesthaltige Garne, Schnüre, Gewebe, Tücher oder auch Hitzeschutzkleidung hergestellt wurden.

(DAV, PM vom 24.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Cornelius L. Roth


14.05.2025

Zur körperschaftsteuerlichen Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligungen an der Organgesellschaft (BFH vom 11.12.2024 – I R 33/22)

Ob der „ganze Gewinn“ im Sinne des § 14 KStG abgeführt wird, wenn an der Organgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung besteht, die mit einer Gewinnzuweisung an den Gesellschafter (Mitunternehmer) verbunden ist, wird von der Literatur, der Finanzverwaltung und von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt. Mit Urteil vom 11.12.2024 (I R 33/22) hat der BFH hierzu erstmals Stellung bezogen.

weiterlesen
Zur körperschaftsteuerlichen Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligungen an der Organgesellschaft (BFH vom 11.12.2024 – I R 33/22)

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


14.05.2025

Lebensversicherungszinsen sind steuerpflichtig

Zinsen aus einem Versicherungsvertrag sind steuerpflichtig, wenn das Darlehen nicht ausschließlich für begünstigte Anschaffungskosten verwendet wurde.

weiterlesen
Lebensversicherungszinsen sind steuerpflichtig

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


14.05.2025

Privates Veräußerungsgeschäft oder erbrechtliche Zuwendung?

Das FG Düsseldorf hat entschieden, wo die Grenze zwischen Schenkung, Erbschaft und privatem Veräußerungsgeschäft verläuft.

weiterlesen
Privates Veräußerungsgeschäft oder erbrechtliche Zuwendung?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank