• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Fünf weitere Berufskrankheiten gesetzlich anerkannt

29.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Fünf weitere Berufskrankheiten gesetzlich anerkannt

Beitrag mit Bild

©DOCRABE Media/fotolia.com

Wer an einer Berufskrankheit leidet, hat gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf Heilbehandlung und unter Umständen auf eine Verletztenrente. Seit dem 01.08.2017 sind fünf weitere Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden.

Typische Berufskrankheiten sind etwa Hepatitis bei Krankenschwestern oder Meniskusschäden bei Profifußballern. Bei einer gesetzlich anerkannten Berufskrankheit ist der Nachweis, aufgrund der Arbeit erkrankt zu sein, wesentlich einfacher. Betroffene können ihre Ansprüche nun bei fünf weiteren neu anerkannten Berufskrankheiten leichter durchsetzen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

– Leukämie durch 1,3-Butadien

– Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

– Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern

– Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest

– Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

Betroffen sind sehr unterschiedliche Berufsgruppen. Leukämie durch die Einwirkung von Butadien kommt insbesondere bei Beschäftigten in der Kunstkautschuk- und Gummi-Industrie vor. Kehlkopfkrebs und Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe treten gerade bei Beschäftigten in der Aluminium- und Gießereiindustrie auf, aber auch in anderen Berufsgruppen wie Schornsteinfeger oder Hochofenarbeiter. Die fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern betrifft ausschließlich professionelle Musiker wie etwa Orchestermusiker oder Musiklehrer. An Eierstockkrebs erkranken insbesondere Frauen, die früher in asbestverarbeitenden Betrieben tätig waren. Das waren vor allem Betriebe in der Asbesttextilindustrie, etwa Asbestspinnereien, Asbestwebereien oder andere Betriebe, in denen asbesthaltige Garne, Schnüre, Gewebe, Tücher oder auch Hitzeschutzkleidung hergestellt wurden.

(DAV, PM vom 24.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


06.06.2025

ESRS Set 1: DRSC mahnt Nachbesserung bei Primärdatenpflicht an

Weniger starre Vorgaben bei der Primärdatenpflicht könnten die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich vereinfachen, empfiehlt das DRSC.

weiterlesen
ESRS Set 1: DRSC mahnt Nachbesserung bei Primärdatenpflicht an

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank