• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Führungskräfte häufig von überlanger Arbeitszeit betroffen

03.11.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Führungskräfte häufig von überlanger Arbeitszeit betroffen

Beitrag mit Bild

Die Zahl der Erwerbstätigen, die Nachtarbeit erbringen, ist in den letzten Jahren merklich gestiegen.

Das Statistische Bundesamt hat den Indikatorenbericht „Qualität der Arbeit – Geld verdienen und was sonst noch zählt“ veröffentlicht. Hiernach lag im Jahr 2014 der Anteil der Vollzeiterwerbstätigen, die gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, bei 12,3 Prozent.

Im Jahr 2014 gaben in Deutschland über die Hälfte der vollzeittätigen Selbstständigen (53 Prozent) an, gewöhnlich über 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Dies gilt nach internationaler Konvention als überlange Arbeitszeit. Unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Vollzeit betrug dieser Anteil lediglich 7 Prozent. Allerdings waren insbesondere Führungskräfte häufiger von überlanger Arbeitszeit betroffen: 37,6 Prozent der Vollzeiterwerbstätigen in Führungsposition arbeiteten gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche. Dies ist jedoch zum Teil auch auf den überdurchschnittlich hohen Anteil Selbstständiger unter den Führungskräften (50,7 Prozent) zurückzuführen. Während 63,9 Prozent der selbstständigen Führungskräfte in Vollzeit Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche aufwiesen, berichtete nur gut jeder vierte abhängig Beschäftigte in Führungsposition (26,4 Prozent) von überlanger Arbeitszeit.

Geschlechterspezifische Unterschiede

Vollzeiterwerbstätige Männer wiesen mit 15 Prozent deutlich häufiger überlange Arbeitszeiten auf als Frauen (7,2 Prozent). Dies lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass Frauen im Vergleich zu Männern deutlich seltener Führungspositionen ausüben.

Nachtarbeit hat deutlich zugenommen

Abend- und Nachtarbeit, wie auch überlange Arbeitszeiten können den Raum für private Aktivitäten einschränken und auch mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einhergehen. Gut ein Viertel der Erwerbstätigen (25,7 Prozent) arbeitete 2014 regelmäßig am Abend, das heißt von 18 bis 23 Uhr. Im Jahr 1992 hatte der Anteil mit 14,9 Prozent auf einem deutlich niedrigeren Niveau gelegen. Im gleichen Zeitraum ist die Nachtarbeit (von 23 bis 6 Uhr) lediglich um 1,4 Prozentpunkte von 7,2 Prozent auf 8,6 Prozent gestiegen. Selbständige (36,6 Prozent) arbeiteten 2014 häufiger am Abend als Arbeitnehmer (24,4 Prozent). Bei der Nachtarbeit zeigte sich ein umgekehrtes Bild: Während 5,2 Prozent der Selbstständigen auch in der Nacht arbeiteten, lag der Anteil unter den Arbeitnehmern bei 9,2 Prozent.

(Statistisches Bundesamt / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©garagestock/123rf.com


22.10.2026

BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Wer wegen seines SCHUFA-Scores benachteiligt wird, kann unter erleichterten Voraussetzungen Auskunft über dessen Berechnung verlangen.

weiterlesen
BGH entscheidet über Auskunftspflicht der SCHUFA zu Scorewerten

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


22.10.2026

Anteilsverkauf nach Umwandlung: Gewerbesteuer entfällt

Bei mittelbaren Anteilsverkäufen nach Umwandlungen kann in Altfällen die Gewerbesteuer entfallen, trotz der fünfjährigen Sperrfrist.

weiterlesen
Anteilsverkauf nach Umwandlung: Gewerbesteuer entfällt

Steuerboard

Erik Muscheites / Markus Manten


22.10.2026

Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH auf der Zielgeraden: Kritische Würdigung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache „Gena“

Mit ihren Schlussanträgen vom 15.10.2026 läutet Generalanwältin Juliane Kokott die heiße Phase des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ (Rechtssache C-430/25) ein.

weiterlesen
Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH auf der Zielgeraden: Kritische Würdigung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Rechtssache „Gena“
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht