• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Führungskräfte häufig von überlanger Arbeitszeit betroffen

03.11.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Führungskräfte häufig von überlanger Arbeitszeit betroffen

Beitrag mit Bild

Die Zahl der Erwerbstätigen, die Nachtarbeit erbringen, ist in den letzten Jahren merklich gestiegen.

Das Statistische Bundesamt hat den Indikatorenbericht „Qualität der Arbeit – Geld verdienen und was sonst noch zählt“ veröffentlicht. Hiernach lag im Jahr 2014 der Anteil der Vollzeiterwerbstätigen, die gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, bei 12,3 Prozent.

Im Jahr 2014 gaben in Deutschland über die Hälfte der vollzeittätigen Selbstständigen (53 Prozent) an, gewöhnlich über 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Dies gilt nach internationaler Konvention als überlange Arbeitszeit. Unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Vollzeit betrug dieser Anteil lediglich 7 Prozent. Allerdings waren insbesondere Führungskräfte häufiger von überlanger Arbeitszeit betroffen: 37,6 Prozent der Vollzeiterwerbstätigen in Führungsposition arbeiteten gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche. Dies ist jedoch zum Teil auch auf den überdurchschnittlich hohen Anteil Selbstständiger unter den Führungskräften (50,7 Prozent) zurückzuführen. Während 63,9 Prozent der selbstständigen Führungskräfte in Vollzeit Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche aufwiesen, berichtete nur gut jeder vierte abhängig Beschäftigte in Führungsposition (26,4 Prozent) von überlanger Arbeitszeit.

Geschlechterspezifische Unterschiede

Vollzeiterwerbstätige Männer wiesen mit 15 Prozent deutlich häufiger überlange Arbeitszeiten auf als Frauen (7,2 Prozent). Dies lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass Frauen im Vergleich zu Männern deutlich seltener Führungspositionen ausüben.

Nachtarbeit hat deutlich zugenommen

Abend- und Nachtarbeit, wie auch überlange Arbeitszeiten können den Raum für private Aktivitäten einschränken und auch mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einhergehen. Gut ein Viertel der Erwerbstätigen (25,7 Prozent) arbeitete 2014 regelmäßig am Abend, das heißt von 18 bis 23 Uhr. Im Jahr 1992 hatte der Anteil mit 14,9 Prozent auf einem deutlich niedrigeren Niveau gelegen. Im gleichen Zeitraum ist die Nachtarbeit (von 23 bis 6 Uhr) lediglich um 1,4 Prozentpunkte von 7,2 Prozent auf 8,6 Prozent gestiegen. Selbständige (36,6 Prozent) arbeiteten 2014 häufiger am Abend als Arbeitnehmer (24,4 Prozent). Bei der Nachtarbeit zeigte sich ein umgekehrtes Bild: Während 5,2 Prozent der Selbstständigen auch in der Nacht arbeiteten, lag der Anteil unter den Arbeitnehmern bei 9,2 Prozent.

(Statistisches Bundesamt / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

tashka2000/123rf.com


10.09.2026

BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale durfte bei Arbeitnehmern abhängig vom persönlichen Steuersatz besteuert werden.

weiterlesen
BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht