31.12.2024

Meldung, Steuerrecht

Frohes neues Jahr 2025!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2025 voller neuer Chancen und Erfolge!

Beitrag mit Bild

grapix/123rf.com

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2025! Möge es Ihnen Gesundheit, Zufriedenheit und viele persönliche wie berufliche Erfolge bringen. Ein neues Jahr bedeutet neue Chancen, inspirierende Begegnungen und spannende Herausforderungen – und wir freuen uns darauf, Sie auch in den kommenden zwölf Monaten mit fundiertem Wissen, aktuellen Entwicklungen und praxisnahen Impulsen zu begleiten.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen – auf ein wunderbares Jahr 2025!


Redaktion / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

© nmann77/fotolia.com


03.09.2026

Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg

Mit dem am 02.09.2026 beschlossenen Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll das Wachstumspotenzial langfristig gestärkt werden.

weiterlesen
Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg

Steuerboard

Maximilian Moormann


03.09.2026

Familienheimprivileg erfasst die gesamte bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit

Der BFH hat mit Urteil vom 17.06.2026 (II R 27/23) erneut eine Grundsatzentscheidung zum Familienheimprivileg (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) gefällt.

weiterlesen
Familienheimprivileg erfasst die gesamte bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheit

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.09.2026

Energetische Sanierung: Steuerbonus richtet sich nach Miteigentumsanteil

Bei energetischen Sanierungen bestimmt grundsätzlich der Miteigentumsanteil, in welcher Höhe der Steuerbonus gewährt wird.

weiterlesen
Energetische Sanierung: Steuerbonus richtet sich nach Miteigentumsanteil
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht