31.12.2024

Meldung, Steuerrecht

Frohes neues Jahr 2025!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2025 voller neuer Chancen und Erfolge!

Beitrag mit Bild

grapix/123rf.com

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2025! Möge es Ihnen Gesundheit, Zufriedenheit und viele persönliche wie berufliche Erfolge bringen. Ein neues Jahr bedeutet neue Chancen, inspirierende Begegnungen und spannende Herausforderungen – und wir freuen uns darauf, Sie auch in den kommenden zwölf Monaten mit fundiertem Wissen, aktuellen Entwicklungen und praxisnahen Impulsen zu begleiten.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen – auf ein wunderbares Jahr 2025!


Redaktion / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Cecily Zöllner


09.06.2026

Die steuerpflichtige Bereicherung bei freigebiger Zuwendung eines nachrangigen Nießbrauchsrechts

Die lebzeitige Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt gehört zu den klassischen Instrumenten der Nachfolgeplanung.

weiterlesen
Die steuerpflichtige Bereicherung bei freigebiger Zuwendung eines nachrangigen Nießbrauchsrechts

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


09.06.2026

Steuergerechtigkeit und wie sie wahrgenommen wird

Fehlwahrnehmungen über Steuerlasten und Steuerkomplexität beeinflussen das Gerechtigkeitsempfinden und das Vertrauen in den Staat.

weiterlesen
Steuergerechtigkeit und wie sie wahrgenommen wird

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


09.06.2026

Hitze treibt Beschäftigte in den Krankenstand

Hitzewellen erhöhen Krankmeldungen, Gesundheitsbelastungen und die Kosten für Arbeitsausfälle deutlich, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Hitze treibt Beschäftigte in den Krankenstand
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht