Das Team der Fachmedien Otto Schmidt wünscht Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für 2023!
Meldung
07.02.2025
BFH bestätigt Vorläufigkeitsvermerk für nicht eröffneten Betrieb
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer schlüssigen Gewinnprognose für Steuerpflichtige, die sich gegen einen Vorläufigkeitsvermerk wehren möchten.