Das Team der Fachmedien Otto Schmidt wünscht Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für 2023!
Meldung
04.12.2025
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit
Vereinbaren ein beherrschender Gesellschafter und seine Gesellschaft vor Fälligkeit der Darlehenszinsen eine Prolongation, liegt darin kein steuerlich relevanter Zufluss.

