Das Team der Fachmedien Otto Schmidt wünscht Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für 2023!
Meldung
07.04.2026
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

