Das Team der Fachmedien Otto Schmidt wünscht Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für 2023!
Meldung
29.01.2026
BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört, selbst wenn der andere Elternteil die Kosten mitträgt.

