Das Team der Fachmedien Otto Schmidt wünscht Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für 2023!
Meldung
19.03.2026
BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters
Der BFH hat klargestellt, dass ein stiller Gesellschafter nicht schon deshalb Mitunternehmer ist, weil er Leistungen für das Unternehmen erbringt und am Gewinn beteiligt wird.

