Die Fachmedien Otto Schmidt wünschen Ihnen allen fröhliche und besinnliche Weihnachtsfeiertage sowie einen guten Start in ein neues und erfolgreiches Jahr 2022.
Meldung
31.07.2026
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

