Die Fachmedien Otto Schmidt wünschen Ihnen allen fröhliche und besinnliche Weihnachtsfeiertage sowie einen guten Start in ein neues und erfolgreiches Jahr 2022.
Steuerboard
30.07.2026
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

