Die Fachmedien Otto Schmidt wünschen Ihnen allen fröhliche und besinnliche Weihnachtsfeiertage sowie einen guten Start in ein neues und erfolgreiches Jahr 2022.
Steueboard
13.08.2026
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden
Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

