Die Fachmedien Otto Schmidt wünschen Ihnen allen fröhliche und besinnliche Weihnachtsfeiertage sowie einen guten Start in ein neues und erfolgreiches Jahr 2022.
Meldung
29.05.2026
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung
Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

