Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten! Mögen diese besonderen Tage erfüllt sein von Wärme, Freude und entspannten Momenten im Kreise Ihrer Familie und Freunde. Nutzen Sie die Zeit, um zur Ruhe zu kommen, Kraft zu tanken und die kleinen sowie großen Freuden dieser festlichen Zeit in vollen Zügen zu genießen. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue und wünschen Ihnen wundervolle Feiertage voller Besinnlichkeit und Harmonie.
Steuerboard
20.03.2026
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig
Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

