Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten! Mögen diese besonderen Tage erfüllt sein von Wärme, Freude und entspannten Momenten im Kreise Ihrer Familie und Freunde. Nutzen Sie die Zeit, um zur Ruhe zu kommen, Kraft zu tanken und die kleinen sowie großen Freuden dieser festlichen Zeit in vollen Zügen zu genießen. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue und wünschen Ihnen wundervolle Feiertage voller Besinnlichkeit und Harmonie.
Steuerboard
10.06.2026
Anrechnung auf nur zukünftige Zugewinnausgleichsforderung macht Grundstücksübertragung zur Anschaffung
Die zehnjährige Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist in der Beratungspraxis oft der entscheidende Hebel für steuerfreie Grundstücksveräußerungen – und kann durch güterrechtliche Vereinbarungen häufig unbemerkt wieder neu anlaufen.

