Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten! Mögen diese besonderen Tage erfüllt sein von Wärme, Freude und entspannten Momenten im Kreise Ihrer Familie und Freunde. Nutzen Sie die Zeit, um zur Ruhe zu kommen, Kraft zu tanken und die kleinen sowie großen Freuden dieser festlichen Zeit in vollen Zügen zu genießen. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue und wünschen Ihnen wundervolle Feiertage voller Besinnlichkeit und Harmonie.
Steuerboard
27.03.2026
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung
Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

