Das Redaktionsteam der Handelsblatt Fachmedien wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ein schönes und erholsames Weihnachtsfest.
Steuerboard
14.04.2026
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

