• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020?

30.04.2021

Meldung, Steuerrecht

Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020?

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©Sashkin/fotolia.com

Medienberichten zufolge planen Bundeswirtschaftsminister MdB Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Überbrückungshilfe III bis Ende des Jahres zu verlängern. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) setzt sich nachdrücklich für die Fristverlängerung ein.

Ein Anfang ist gemacht: Der Hessische Finanzminister Michael Boddenberg verkündete am 23.04.2021, dass der Finanzausschuss des Bundesrats seinem Antrag mehrheitlich zugestimmt hat. Für die beratenden Berufe soll die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2020 um drei Monate – auf Ende Mai 2022 – gesetzlich verlängert werden. Ihm sei es wichtig, dass die Politik die aktuell sehr herausfordernde Situation der steuerberatenden Berufe anerkenne und entsprechend handele – so Boddenberg.

„Die Fristverlängerung ist ein starkes Signal“

„Mir fällt ein Stein vom Herzen!“, reagiert DStV-Präsident WP/StB Harald Elster. „Der Vorstoß ist ein riesiger Schritt in die richtige Richtung. Er setzt ein starkes Signal für die Anerkennung des enormen Engagements der kleinen und mittleren Kanzleien in der Corona-Pandemie. Allerdings sind zeitliche Entlastungen in den Kanzleien bis 30.06.2022 schlicht unabdingbar. Dazu zählt zum einen die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020, zum anderen die Verschiebung der Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften.“

Corona-bedingte Überlastung in Kanzleien

Der DStV verstärkte jüngst sein Werben für verfahrensrechtliche Erleichterungen, unter anderem im Austausch mit MdB Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD. Dieser zeigte Verständnis für die Corona-bedingte Überlastung in der Praxis. Eine erste positive Reaktion kam von MdB StB Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU. Sie stellte in Aussicht, das Thema auf die Tagesordnung der Erörterungen zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts zu setzen.

Elster betont: „Der Berufsstand ist durch die Corona-bedingten Zusatzaufgaben gefordert wie nie. Nachdem sich die Finanzministerien der Länder letztes Jahr schwergetan haben, freue ich mich sehr über das frühzeitige Entgegenkommen.“ Nun gelte es, dass die Koalitionspartner im Bundestag, das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium den Ball aufnehmen. Sie müssen frühzeitig planbare Verhältnisse schaffen.

(DStV vom 23.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


AGB
©blende11/fotolia.com


07.06.2023

Verwahrentgelte vor dem BGH

Der vzbv ist vor den meisten Landgerichten mit seiner Auffassung durchgedrungen, dass Verwahrentgelte in AGB der Kreditinstitute unzulässig sind.

Verwahrentgelte vor dem BGH
Nico Schley
Nico Schley


06.06.2023

Zur verpflichtenden Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab 01.01.2023

Bislang war (und ist) die Rechtsprechung der Finanzgerichte sehr uneinheitlich, ob Schriftsätze von Steuerberatern, die nach dem 01.01.2023 bei den FG schriftlich oder per Fax eingereicht werden, aufgrund der Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) formunwirksam sind. Mit Beschluss vom 28.04.2023 (XI B 101/22) hat der BFH nun erstmals zur Streitfrage Stellung genommen.

Zur verpflichtenden Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab 01.01.2023

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App