• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zittern um Fristverlängerung für die Steuererklärung 2020

13.01.2022

Meldung, Steuerrecht

Zittern um Fristverlängerung für die Steuererklärung 2020

Am 12.01.2022 sprachen sich die Ampelparteien im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gegen einen Antrag zur Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2020 aus. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bedauert die Entscheidung, an der zu eng gesteckten Frist vom 31.05.2022 festzuhalten.

Beitrag mit Bild

©PhotoSG/fotolia.com

Dass die so dringend benötigte Entlastung für Steuerberater verwehrt wird, ist für BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab nicht nachvollziehbar: „Seit Beginn der Corona-Pandemie ist unser Berufsstand im Dauereinsatz für die deutsche Wirtschaft. Die Corona-Hilfsprogramme laufen weiter, hinzu kommen mit deren Schlussabrechnungen und der Grundsteuerreform neue Mammutaufgaben. Um das neben den originären Aufgaben zu meistern, benötigen wir Steuerberater dringend zeitliche Entzerrung und Entlastung bei den Fristen.“

Parteien sprachen sich für Fristverlängerung aus

Da sich alle Parteien in der Sache zwar für eine Fristverlängerung ausgesprochen haben, nur die konkrete Ausgestaltung noch für Diskussionen sorgte, ist die BStBK optimistisch, dass man zeitnah eine praxistaugliche Regelung findet. Wie diese konkret aussehen könnte, machte Schwab bereits in einem Brief an den neuen Bundesfinanzminister klar:

Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen 2020 in beratenen Fällen um weitere drei Monate und eine sukzessive Rückführung in den Normalzustand über die nächsten sechs Jahre seien dringend nötig. Anders könne der Berufsstand die aktuelle Lage und den massiven Bearbeitungsrückstau in den Steuerberaterkanzleien in den nächsten Jahren nicht bewältigen. Der Vorschlag schafft Rechtssicherheit für Steuerberater und Finanzverwaltung. Die BStBK appelliert an den Gesetzgeber, die dringend benötigte Fristverlängerung schnellstmöglich in einem tragbaren Entwurf zu verabschieden.


BStBK vom 12.01.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Meldung

©faithie/123rf.com


26.08.2026

Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

Auch ohne CSRD-Pflicht können KMU künftig verstärkt zur Bereitstellung standardisierter Nachhaltigkeitsdaten aufgefordert werden.

weiterlesen
Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht