• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Fristverlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

27.12.2023

Meldung, Steuerrecht

Fristverlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

Das Bundesamt für Justiz hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz die lang ersehnte Nachricht verkündet: Bis 02.04.2024 droht Unternehmen für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse 2022 kein Ordnungsgeldverfahren.

Beitrag mit Bild

©Sashkin/fotolia.com

Die nahende Frist (31.12.2023) zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften hat bei Steuerberaterinnen und Steuerberatern für etliche schlaflose Nächte gesorgt. Auf den letzten Metern des Jahres veröffentlichte das Bundesamt für Justiz in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz am 22.12.2023 dann auf seiner Homepage:

„Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 am 31. Dezember 2023 endet, vor dem 2. April 2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.“

Entlastung dringend erforderlich

Die Forderung des Deutschen Steuerberaterverbandes nach einer Schonfrist wurde damit erfüllt. Der verkündete Verzicht auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren bis zum 02.04.2024 war auch dringend geboten. Der Berufsstand ist nun seit mehr als drei Jahren in einer Ausnahmesituation. Etliche Zusatzaufgaben wie die Beantragung der Corona-Wirtschaftshilfen, die entsprechend einzureichenden Schlussabrechnungen und die Abgabe der Grundsteuererklärungen haben dazu geführt, dass in vielen Kanzleien ein enormer Arbeitsrückstau vorherrscht. Gerade kleine und mittlere Kanzleien mit einer dünnen Personaldecke kämpfen mit den dramatischen Folgen. Die nun verkündete zeitliche Entlastung trägt diesem Umstand endlich Rechnung.

 


DStV vom 22.12.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com


30.07.2025

Cybersicherheit: Regierung bringt NIS2-Umsetzung auf den Weg

Die NIS2-Richtlinie bietet eine große Chance für mehr Cybersicherheit in der EU; allerdings braucht es ein klares, einheitliches Gesetz ohne Ausnahmen für staatliche Stellen.

weiterlesen
Cybersicherheit: Regierung bringt NIS2-Umsetzung auf den Weg

Meldung

©Cybrain/fotolia.com


30.07.2025

Sozialer Schutz für Paketboten

Das Bundeskabinett hat am 30.07.2025 die Entfristung der Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche beschlossen.

weiterlesen
Sozialer Schutz für Paketboten

Meldung

©Jörg Lantelme/fotolia.com


29.07.2025

IAW-Studie sieht Lohnlücke in der Zeitarbeit geschlossen

Sobald Arbeitnehmende bei vergleichbarer Qualifikation Zeitarbeitnehmern gegenübergestellt werden, schrumpft die vermeintliche Lohnlücke auf nahezu null.

weiterlesen
IAW-Studie sieht Lohnlücke in der Zeitarbeit geschlossen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank