03.11.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Fristlose Kündigung wegen versteckter Kamera

Beitrag mit Bild

©Pixelot/fotolia.com

Die fristlose Kündigung eines Trainers am Olympiastützpunkt war wirksam, entschied das Arbeitsgericht Berlin. Er hatte Sportlerinnen mit einer versteckten Kamera gefilmt.

Nach dem Urteil vom 01.11.2017 (24 Ca 4261/17) des Arbeitsgerichts Berlin ist die fristlose Kündigung eines Trainers für Radsport am Olympiastützpunkt Berlin wirksam, der in der Umkleidekabine Sportlerinnen mit einer versteckten Kamera gefilmt hat. Diese schwerwiegenden Pflichtverletzungen seien ein Grund, der eine fristlose Kündigung rechtfertige.

Zur Frist der fristlosen Kündigung

Zwar könne eine fristlose Kündigung gemäß § 626 Absatz 2 BGB nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kenntnis der Kündigungsgründe erfolgen. Diese Frist sei hier aber eingehalten. Ausreichende Kenntnis über die Kündigungsgründe habe der Arbeitgeber erst erlangt, nachdem ihm die aufgrund dieser Vorwürfe gegen den Trainer ermittelnde Staatsanwaltschaft auf mehrfache Anträge und Nachfragen hin Akteneinsicht gewährt habe. Im Anschluss hieran sei die Kündigung innerhalb dieser Frist ausgesprochen worden.

(LAG Berlin, PM vom 01.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Bianca Disch


24.03.2026

Entstrickungsbesteuerung trotz fortbestehender Verstrickung?

Am 17.03.2026 fand in Berlin die sechste WIN Tax Conference unter dem Motto „Tax in Action“ statt, eine Veranstaltung mit spannenden Vorträgen und Podiumsdiskussionen mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten aus Finanzverwaltung, Unternehmen und Beratung.

weiterlesen
Entstrickungsbesteuerung trotz fortbestehender Verstrickung?

Meldung

©olando/fotolia.com


24.03.2026

BGH: Kein Anspruch auf vorzeitiges „Verbrenner-Aus“

Der BGH hat entschieden, dass private Kläger u.a. aus dem Pariser Klimaabkommen keinen Anspruch gegen Autohersteller aufs „Verbrenner-Aus“ ableiten können.

weiterlesen
BGH: Kein Anspruch auf vorzeitiges „Verbrenner-Aus“

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


24.03.2026

Homeoffice: Rückkehr ins Büro braucht mehr als eine Ansage

Weniger Homeoffice und mehr Büropräsenz funktioniert nur, wenn sie gut begründet, fair gestaltet und alltagstauglich umgesetzt wird.

weiterlesen
Homeoffice: Rückkehr ins Büro braucht mehr als eine Ansage
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)