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18.03.2024

Meldung, Steuerrecht

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die außerordentliche Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hat eine Verlängerung der Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30.09.2024 beschlossen.

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©Sashkin/fotolia.com

In Anbetracht der Tatsache, dass von den bundesweit etwa 890.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen, davon rund 88.000 in Niedersachsen, erst weniger als die Hälfte bei den Bewilligungsstellen der Länder vorliegt, war eine Fristverlängerung unumgänglich geworden. Antragstellende, deren Schlussabrechnungen nicht bis zum ursprünglichen Termin am 31.03.2024 eingereicht worden wären, hätten nach bisher geltenden Regularien einem Vollwiderruf gegenübergestanden, was die Rückzahlung der gesamten Fördersumme zur Folge gehabt hätte. Zuletzt hatten die Bundessteuerberaterkammer, die Steuerberaterkammer Niedersachsen, die übrigen Regionalkammern, aber auch die Verbände massiv auf eine Fristverlängerung hingewirkt.

Für Fritz Güntzler, den Präsidenten der Steuerberaterkammer Niedersachsen, ist dies nur ein erster Schritt. Es bringe nichts, eine Frist zu verlängern, wenn zu den eingereichten Schlussabrechnungen unzählige und kleinteilige Nachfragen gestellt würden und diese die personellen Kapazitäten in den Kanzleien übermäßig bänden. Die Prüfpraxis der NBank müsse dringend geändert werden, so Güntzler. Weitere Anpassungen des Prozesses müssten folgen, damit die Schlussabrechnungen ordnungs- und fristgemäß abgegeben werden können.


StBK Niedersachsen vom 14.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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