• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

18.03.2024

Meldung, Steuerrecht

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die außerordentliche Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hat eine Verlängerung der Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30.09.2024 beschlossen.

Beitrag mit Bild

©Sashkin/fotolia.com

In Anbetracht der Tatsache, dass von den bundesweit etwa 890.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen, davon rund 88.000 in Niedersachsen, erst weniger als die Hälfte bei den Bewilligungsstellen der Länder vorliegt, war eine Fristverlängerung unumgänglich geworden. Antragstellende, deren Schlussabrechnungen nicht bis zum ursprünglichen Termin am 31.03.2024 eingereicht worden wären, hätten nach bisher geltenden Regularien einem Vollwiderruf gegenübergestanden, was die Rückzahlung der gesamten Fördersumme zur Folge gehabt hätte. Zuletzt hatten die Bundessteuerberaterkammer, die Steuerberaterkammer Niedersachsen, die übrigen Regionalkammern, aber auch die Verbände massiv auf eine Fristverlängerung hingewirkt.

Für Fritz Güntzler, den Präsidenten der Steuerberaterkammer Niedersachsen, ist dies nur ein erster Schritt. Es bringe nichts, eine Frist zu verlängern, wenn zu den eingereichten Schlussabrechnungen unzählige und kleinteilige Nachfragen gestellt würden und diese die personellen Kapazitäten in den Kanzleien übermäßig bänden. Die Prüfpraxis der NBank müsse dringend geändert werden, so Güntzler. Weitere Anpassungen des Prozesses müssten folgen, damit die Schlussabrechnungen ordnungs- und fristgemäß abgegeben werden können.


StBK Niedersachsen vom 14.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)