09.02.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Freigabe für Übernahme der SCHUFA

Das Bundeskartellamt hat zwei Zusammenschlussvorhaben freigegeben, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Bieterwettbewerb um Anteile an der SCHUFA Holding AG zur Fusionskontrolle angemeldet wurden.

Beitrag mit Bild

©pixs:sell/fotolia.com

Es handelt sich dabei einerseits um das Vorhaben der EQT AB, bis zu 100 % der Anteile und damit die alleinige Kontrolle über die SCHUFA zu erwerben. EQT Partners AB ist eine vor allem in Nordeuropa und Asien tätige Investitionsgruppe mit dem Hauptsitz in Stockholm.  Zum anderen handelt es sich um das Vorhaben der TeamBank AG, ihre bestehende Minderheitsbeteiligung an der SCHUFA aufzustocken. Die TeamBank AG ist ein in Nürnberg ansässiges Finanzinstitut, das unter der Marke easyCredit Ratenkredite sowie eine Ratenkreditfunktion für Kreditkarten verkauft.

Was genau ist die SCHUFA?

Die SCHUFA ist eine sogenannte Auskunftei. Sie sammelt Informationen über Privatpersonen und Unternehmen, auf deren Basis sie dann Einschätzungen zu deren Kreditwürdigkeit abgibt. Nachfrager nach solchen Informationen sind Unternehmen, die anderen einen Kredit einräumen, etwa Banken. Es kann sich bei den Kunden aber auch um andere Unternehmen oder Privatpersonen handeln. Die Anteile an der Schufa werden von verschiedenen Banken und Sparkassen sowie einigen anderen Unternehmen (insb. dem Handel) gehalten.

EQT ist die schwedische Muttergesellschaft einer Gruppe von Investment-Fonds, die in Unternehmen unterschiedlicher Branchen investieren. TeamBank gehört der DZ Bank-Gruppe an, deren Obergesellschaft DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank als Spitzeninstitut und Zentralbank der Genossenschaftsbanken fungiert. Sie ist als Geschäftsbank aktiv.

Konkurrierende Zusammenschlüsse

„Wir prüfen in der Fusionskontrolle nur die wettbewerblichen Auswirkungen angemeldeter Zusammenschlüsse. Aus dieser Sicht waren beide Vorhaben freizugeben“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Auch wenn beide Zusammenschlüsse in Konkurrenz zueinander stehen, ist es unter bestimmten Umständen möglich, solche konkurrierenden Zusammenschlüsse parallel zur Fusionskontrolle anzumelden. Sie müssen dazu unter anderem hinreichend definiert sein.

Durch die jetzigen Freigaben haben beide Bieter die Möglichkeit, die Übernahmen fusionskontrollrechtlich zu vollziehen. Dem Fortgang des Bieterwettbewerbs liegen allein unternehmerische Entscheidungen zugrunde.


Bundeskartellamt vom 07.02.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Meldung

©designer491/fotolia.com


10.03.2026

Zum Vorsteuerabzug beim Factoring

Ohne tatsächlichen Forderungseinzug liegt nach Auffassung des FG Düsseldorf keine steuerpflichtige Factoringleistung vor.

weiterlesen
Zum Vorsteuerabzug beim Factoring

Meldung

©mpatma/fotolia.com


10.03.2026

Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung

Der Fachliche Hinweis des IDW zeigt, wie der Nahost-Krieg in der Rechnungslegung zu behandeln ist und welche Angaben bereits im Abschluss 2025 gemacht werden müssen.

weiterlesen
Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)