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07.09.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen kommt

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©AndreyPopov/fotolia.com

Die Bundesregierung sieht bei den Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen noch Verbesserungspotenzial. Die Verdoppelung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro sei ein wichtiges Element für die weitere Verbreitung und Inanspruchnahme der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, heißt es ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Die Rahmenbedingungen für Programme der Mitarbeiterbeteiligung sind im internationalen Vergleich in Deutschland unterdurchschnittlich. Dabei bieten attraktive Mitarbeiterprogramme große Chancen – für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber, aber auch für die gesamte Volkswirtschaft. Die Mitarbeiter können direkt am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens partizipieren. Dadurch erhalten sie neben Lohneinkünften auch Einkommen aus Kapital. Für Arbeitgeber kann die Beteiligung der Arbeitnehmer ebenfalls attraktiv sein. So können sie die Mitarbeiter langfristig binden, schaffen eine hohe Identifikation der Arbeitnehmer mit dem Unternehmen und fördern das unternehmerische Denken.

Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen miserabel

Für Start-ups sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme besonders wichtig. Sie können noch keine hohen Gehälter wie große Unternehmen bezahlen. Im „War for Talents“ hätten sie ohne Mitarbeiterbeteiligungsprogramme das Nachsehen. Sie können die Mitarbeiter aber an der hohen Wertsteigerung des Unternehmens teilhaben lassen. Eine vorgestellte Studie des Bundesverbandes Deutsche Startups e. V., der Boston Consulting Group (BCG), der Internet Economy Foundation (IE.F) und der Kanzlei Hengeler Mueller hat Gründer, Mitarbeiter von Start-ups sowie Investoren zu den Rahmenbedingungen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen befragt.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland kaum wettbewerbsfähig seien. Dabei halten 81 % der Mitarbeiter von Start-ups, 88 % der Gründer und 94 % der Investoren Mitarbeiterbeteiligungsprogramme für einen entscheidenden Einflussfaktor für den Unternehmenserfolg.

Ungleichbehandlung bei der Besteuerung

Kritisiert wird in der Studie unter anderem die unangemessene Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von Mitarbeitern einerseits und Investoren andererseits. Die Erlöse aus Mitarbeiterbeteiligungen müssen Arbeitnehmer in der Regel mit ihrem Einkommensteuersatz versteuern. Gründer und Investoren unterliegen dem wesentlichen geringeren Kapitalertragsteuersatz. Weiter wird ebenfalls das „Dry-Income“-Problem kritisiert: Mitarbeiter müssen Beteiligungen direkt bei Erhalt besteuern und nicht erst beim Verkauf der Unternehmensanteile. Die Steuerzahlung aus dem laufenden Einkommen macht Mitarbeiterkapitalbeteiligung unattraktiv.

Anhebung des steuerlichen Freibetrags geplant

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass bei den Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Deutschland Verbesserungspotenzial besteht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in diesem Zusammenhang eine eigene Studie in Auftrag gegeben. Die Studie verdeutlicht, dass ein objektiver internationaler Vergleich von Rahmenbedingungen der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nur schwer möglich ist, da hierbei eine Vielzahl von rechtlichen und ökonomischen Faktoren zu berücksichtigen ist. Geplant sei aber, die Anhebung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro in diesem Jahr auf den Weg zu bringen, sodass Anteilsübertragungen möglichst schon 2021 begünstigt seien.

(Dt. Bundestag, hib vom 24.08.2020/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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