Lokalisierungsauflagen bei nicht-personenbezogenen Daten sollen in der EU bald der Vergangenheit angehören, denn das EU-Parlament, der Rat und die Kommission haben einen Kompromiss zur sog. „Free flow of Data“-Verordnung.
Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Entwurf für eine „Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten COM(2017) 495“ soll es Anbietern digitaler Dienste ermöglichen, diese künftig europaweit anzubieten. Mitgliedstaatliche Vorschriften, die Provider dazu verpflichten, Daten ausschließlich im jeweiligen Mitgliedsstaat zu speichern, müssten eingedämmt werden.
„Free Flow of Data“-Verordnung gilt nur für nicht-personenbezogene Daten
Die aktuelle Einigung sieht u.a. vor, dass bei gemischten Datensätzen die Datenschutzgrundverordnung auf den personenbezogenen Teil des Datensatzes Anwendung findet und die „Free Flow of Data“-Verordnung auf den nicht-personenbezogenen Teil. Damit wird zumindest in Ansätzen das vom DAV aufgezeigte Problem der Trennung personen- und nicht-personenbezogener Daten aufgegriffen. Die Einigung muss nun noch formell von Rat und EU-Parlament bestätigt werden.
(DAV, EiÜ vom 29.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)