• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Frauen in Führungspositionen: Die Quote wirkt

20.10.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Frauen in Führungspositionen: Die Quote wirkt

Die Bundesregierung hat heute die „Fünfte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ beschlossen. Die Zahlen zur Quote für die Aufsichtsräte belegen: Feste Vorgaben wirken – und zwar nachhaltig.

Beitrag mit Bild

©DOC RABE Media/fotolia.com

„Die festen Vorgaben verändern nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien, sondern sie wirken sich auf die gesamte Unternehmenskultur aus. Umso wichtiger ist es, dass wir diesen erfolgreichen Weg in diesem Jahr weitergegangen sind. Endlich haben wir auch für Vorstände großer Unternehmen eine Mindestbeteiligung von Frauen eingeführt“, erklärt Bundesjustiz- und Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht. Das sind die Kernergebnisse des Berichts im Überblick:

Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Privatwirtschaft gestiegen

In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, für die seit dem 01.01.2016 eine feste Quote gilt, weiter gestiegen. Er lag im Geschäftsjahr 2018 bei 33,4 % und hat sich damit im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015 um 8,4 Prozentpunkte gesteigert. Demgegenüber ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der untersuchten Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, mit 3,7 Prozentpunkten seit 2015 sehr viel weniger angewachsen. Er lag hier 2018 noch immer bei 21,6 %.

Niedriges Niveau des Frauenanteils in Vorständen deutscher Unternehmen

In den Vorständen deutscher Unternehmen waren Frauen auch im Geschäftsjahr 2018 stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil in den Vorständen aller untersuchten Unternehmen lag im Geschäftsjahr 2018 bei 8,3 %  und somit insgesamt auf einem niedrigen Niveau. 79,5 % der untersuchten Unternehmen hatten keine Frau im Vorstand.

Neue gesetzliche Regelungen für die Quote in Vorständen

Auf die anhaltend geringe Zahl von Frauen in den Vorständen deutscher Unternehmen hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) reagiert. Zentrale Neuerung ist eine Mindestbeteiligung von Frauen für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen. Das Gesetz ist am 12.08.2021 in Kraft getreten.

Frauenanteil im öffentlichen Dienst entwickelt sich positiv

Im öffentlichen Dienst ist der Frauenanteil überwiegend gestiegen. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung weiterhin unterrepräsentiert. In den obersten Bundesbehörden lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen 2020 bei 37 %. Für die Gremienbesetzung gelten für den Bund durch das Bundesgremienbesetzungsgesetz strengere Regeln als für die Privatwirtschaft. In den Gremien mit vom Bund bestimmten Mitgliedern hat sich der Frauenanteil weiter positiv entwickelt und auf 45,4 % erhöht. Dort, wo der Bund drei oder mehr Gremienmitglieder bestimmen kann, lag der Frauenanteil sogar bei 46,4 %.


BMJV vom 20.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


12.02.2026

Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


12.02.2026

Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Der Gesetzentwurf legt fest, wie die Vorgaben der KI-Verordnung national umgesetzt werden, bestimmt zuständige Behörden und schafft Rechtssicherheit.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)