Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 01.01.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E‑Rechnung gelten Übergangsregelungen. Insbesondere private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Die jetzt veröffentlichten FAQ des BMF geben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E‑Rechnung. Die detaillierte Verwaltungsauffassung kann dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024 entnommen werden.