• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Fortführung der Unternehmenstätigkeit: ISA 570 (Revised) veröffentlicht

14.04.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

Fortführung der Unternehmenstätigkeit: ISA 570 (Revised) veröffentlicht

Der überarbeitete ISA 570 stellt die Prüfung der Unternehmensfortführung auf neue Füße. Mit klareren Definitionen, erweiterten Prüfungspflichten und gestärkter Kommunikation bringt der Standard mehr Transparenz – sowohl für Prüfer als auch für Stakeholder.

Beitrag mit Bild

©thanksforbuying/fotolia.com

Das IAASB hat am 09.04.2025 den International Standard on Auditing 570 (Revised 2024), Going Concern nach dessen Genehmigung durch das Public Interest Oversight Board (PIOB) veröffentlicht. Darüber informiert die Wirtschaftsprüferkammer (WPK).

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570

  • Definition des Begriffs „Wesentliche Unsicherheit“ (in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit).
  • Erhöhte Anforderungen an die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung zum Zweck der Schaffung einer geeigneten Grundlage für die Identifizierung von Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
  • Ausdehnung des Betrachtungszeitraums auf mindestens zwölf Monate nach dem Tag der Genehmigung („approval“) des Jahresabschlusses (statt bisher zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag).
  • Erweiterte Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Einschätzung des Managements hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit einschließlich der verwendeten Methoden, Annahmen und Daten sowie Hervorhebung der kritischen Grundhaltung.
  • Klarere Kommunikation hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers und dessen Tätigkeiten in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Bestätigungsvermerk sowie erhöhte Anforderungen an die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen und externen Dritten.

Der geänderte Standard ist erstmals für Prüfungen von Abschlüssen anzuwenden, die am oder nach dem 15.12.2026 beginnen. Somit betreffen die Änderungen bei kalendergleichen Geschäftsjahren erstmals Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31.12.2027.


WPK vom 11.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


24.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung – Teil 2“ – Wichtige Auswirkungen auf das Entgeltfortzahlungsrecht und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen

Am 02.07.2026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Im Folgenden wird erläutert, welche Folgen das Vorhaben für das Recht der Entgeltfortzahlung und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen haben könnte und welche Möglichkeiten die angedachten neuen Regelungen für Arbeitgeber bieten würden.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung – Teil 2“ – Wichtige Auswirkungen auf das Entgeltfortzahlungsrecht und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


24.08.2026

Carried Interest bei Private-Equity-Fonds nicht umsatzsteuerbar

Ein Carried Interest bleibt umsatzsteuerfrei, wenn er vom Gesellschaftserfolg und nicht von konkreten Leistungen abhängt.

weiterlesen
Carried Interest bei Private-Equity-Fonds nicht umsatzsteuerbar

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


24.08.2026

Entgeltgleichheit: Median der Männer wird zum Maßstab

Das LAG BW sprach einer Arbeitnehmerin wegen Entgeltbenachteiligung die Differenz zum Medianentgelt vergleichbarer männlicher Beschäftigter zu.

weiterlesen
Entgeltgleichheit: Median der Männer wird zum Maßstab
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht