• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Fortführung der Unternehmenstätigkeit: ISA 570 (Revised) veröffentlicht

14.04.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

Fortführung der Unternehmenstätigkeit: ISA 570 (Revised) veröffentlicht

Der überarbeitete ISA 570 stellt die Prüfung der Unternehmensfortführung auf neue Füße. Mit klareren Definitionen, erweiterten Prüfungspflichten und gestärkter Kommunikation bringt der Standard mehr Transparenz – sowohl für Prüfer als auch für Stakeholder.

Beitrag mit Bild

©thanksforbuying/fotolia.com

Das IAASB hat am 09.04.2025 den International Standard on Auditing 570 (Revised 2024), Going Concern nach dessen Genehmigung durch das Public Interest Oversight Board (PIOB) veröffentlicht. Darüber informiert die Wirtschaftsprüferkammer (WPK).

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570

  • Definition des Begriffs „Wesentliche Unsicherheit“ (in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit).
  • Erhöhte Anforderungen an die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung zum Zweck der Schaffung einer geeigneten Grundlage für die Identifizierung von Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
  • Ausdehnung des Betrachtungszeitraums auf mindestens zwölf Monate nach dem Tag der Genehmigung („approval“) des Jahresabschlusses (statt bisher zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag).
  • Erweiterte Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Einschätzung des Managements hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit einschließlich der verwendeten Methoden, Annahmen und Daten sowie Hervorhebung der kritischen Grundhaltung.
  • Klarere Kommunikation hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers und dessen Tätigkeiten in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Bestätigungsvermerk sowie erhöhte Anforderungen an die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen und externen Dritten.

Der geänderte Standard ist erstmals für Prüfungen von Abschlüssen anzuwenden, die am oder nach dem 15.12.2026 beginnen. Somit betreffen die Änderungen bei kalendergleichen Geschäftsjahren erstmals Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31.12.2027.


WPK vom 11.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Maximilian Steger


30.09.2026

Wirtschaftliches Eigentum beim Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Anteilen – neue Anhaltspunkte in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung

Wirtschaftsgüter sind nach § 39 Abs. 1 AO grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Kann ein anderer den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer wirtschaftlich von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen, ist dieses nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise dem anderen als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen.

weiterlesen
Wirtschaftliches Eigentum beim Vorbehaltsnießbrauch an GmbH-Anteilen – neue Anhaltspunkte in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung

Meldung

©adiruch/fotolia.com


30.09.2026

Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Der IESBA Code 2026 bringt neue Ethik- und Unabhängigkeitsregeln vor allem für Sachverständige und Nachhaltigkeitsprüfungen.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsprüfungen: IESBA schafft neue Ethikstandards

Meldung

© Robert Kneschke /fotolia.com


30.09.2026

Immobilienverkauf nach Scheidung soll steuerfrei werden

Der Auszug wegen einer Scheidung soll den späteren steuerfreien Verkauf der gemeinsamen Immobilie nicht mehr gefährden.

weiterlesen
Immobilienverkauf nach Scheidung soll steuerfrei werden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht