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08.01.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Formulierungsempfehlungen für Bestätigungsvermerke bei Vereinen

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©andyller/fotolia.com

Seit dem 01.01.2019 sind Bestätigungsvermerke im neuen Format gemäß IDW PS 400 n.F. zu erteilen. Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat daher den Anhang 1 des IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Vereinen (IDW PS 750) aufgehoben.

Eine vollständige Überarbeitung von IDW PS 750 aufgrund der Verabschiedung der IDW PS 400er-Reihe wird im Laufe des Jahres erfolgen. Vorab hat der HFA jedoch praktische Mustervermerke für Vereine entwickelt:

  • Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss (ohne Anhang und ohne Lagebericht) eines Vereins (bislang Muster 1 im Anhang des IDW PS 750)
  • Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss (ohne Lagebericht) eines Vereins (bislang ebenfalls Muster 1 im Anhang des IDW PS 750).

Da es sich nicht um einen Bestätigungsvermerk gemäß IDW PS 400 n.F. handelt, bleibt die Formulierungsempfehlung für eine Bescheinigung aufgrund der Prüfung einer Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung mit Vermögensrechnung eines Vereins nach IDW RS HFA 14 (Muster 2 in der Anlage des IDW PS 750) unberührt. Die Aktualisierung dieser Bescheinigung wird ebenfalls im Laufe des Jahres erfolgen. IDW-Mitglieder können die neuen Mustervermerke in der Rubrik Arbeitshilfen, Mustervermerke herunterladen.

(IDW vom 07.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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