Die gesamte IDW PS 400er-Reihe soll im Dezember 2017 veröffentlicht werden. Der HFA möchte der Praxis bereits jetzt eine Vorbereitung v.a. für die Erteilung von Bestätigungsvermerken im Jahr 2018 ermöglichen und hat hierzu zwei Formulierungsbeispiele entwickelt.
Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat sich für eine Zusammenfassung der Prüfungsurteile sowie der Beschreibung der Verantwortlichkeiten zum Abschluss und Lagebericht im Bestätigungsvermerk ausgesprochen. Grundlage für diese Entscheidung ist, dass der Abschluss und der Lagebericht sowie die Prüfung beider Berichtsinstrumente in der Wahrnehmung der Adressaten in einem engen Zusammenhang stehen. Nun hat der HFA entschieden, in den vom IDW festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) die Ausführungen zum Abschluss und Lagebericht im Bestätigungsvermerk zusammenzufassen, auch wenn die ISA insoweit einem anderen Darstellungskonzept folgen.
Inhalt und die Struktur des künftigen Bestätigungsvermerks
Die gesamte sog. IDW PS 400er-Reihe soll Ende November vom HFA verabschiedet und im Dezember 2017 veröffentlicht werden. Der HFA möchte der Praxis indes schon heute eine Vorbereitung (v.a. für die Erteilung von Bestätigungsvermerken im Jahr 2018) ermöglichen und hat hierzu zwei Formulierungsbeispiele entwickelt, die den Inhalt und die Struktur des künftigen Bestätigungsvermerks illustrieren:
- Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse (Nicht-PIE) ist und
- Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk bei einem IFRS-Konzernabschluss und einem HGB-Konzernlagebericht eines Unternehmens von öffentlichem Interesse (PIE).
Die Beispiele können hier heruntergeladen werden.
(IDW vom 26.09.2017 / Viola C. Didier)