07.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Folgen von E-Privacy und freiem Datenfluss

Beitrag mit Bild

Die für Ende 2016 geplante Initiative „freier Datenfluss“ wird den Wechsel und die Übertragbarkeit von Daten zwischen verschiedenen Online-Plattformen und Cloud-Computing-Diensten vereinfachen.

Zur Umsetzung ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt wird die Europäische Kommission in diesem Jahr noch mehrere Vorschläge veröffentlichen, zu denen sie aktuell erstmals vorläufige Folgenabschätzungen von E-Privacy und freiem Datenfluss präsentiert.

Am 3. Oktober 2016 veröffentlichte die EU-Kommission eine vorläufige Folgenabschätzung zur voraussichtlich für den 27. November 2016 zu erwartenden Initiative für freien Datenfluss („Free flow of data Initiative“). Sie erwägt hierin legislative und nichtlegislative Optionen, um die auch nach Verabschiedung des Datenschutzpakets Ende 2015 offenbleibenden Fragen zu klären, etwa bezüglich des Eigentums an Daten, deren (Wieder-)Verwertung sowie bezüglich des Zugangs zu und des Transfers von Daten. Ebenso seien die Haftungsfragen im Rahmen der Nutzung von Daten ungeklärt.

Gründe für die Überarbeitung der E-Privacy-Richtlinie

Die 2002 erlassene E-Privacy-Richtlinie regelt die datenschutzrechtlichen Mindestvorgaben im Bereich der elektronischen Kommunikation. Zur anstehenden Überarbeitung der E-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG veröffentlichte die Europäische Kommission eine vorläufige Folgenabschätzung. In dieser geht sie auf Gründe für die Überarbeitung, wie etwa die Schaffung von Kohärenz mit der Datenschutzgrundverordnung 2016/679/EU und das Erfordernis, auch neue Kommunikationsformen, etwa über sog. Over the Top (OTT)-Provider, künftig zu erfassen.

(DAV, Europa im Überblick vom 07.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


27.10.2025

Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses

Die Sonderabschreibung ist nur zulässig, wenn durch eine Baumaßnahme tatsächlich neuer Wohnraum geschaffen und der Wohnungsbestand erhöht wird.

weiterlesen
Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses

Meldung

©Kzenon/fotolia.com


27.10.2025

BFH: Keine Steuervergünstigung für Pflegezusatzversicherung

Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, da sie über die gesetzlich vorgesehene Basisabsicherung hinausgehen.

weiterlesen
BFH: Keine Steuervergünstigung für Pflegezusatzversicherung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


24.10.2025

Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem neuesten Urteil die Position von Arbeitnehmerinnen im Kampf gegen Entgeltdiskriminierung gestärkt.

weiterlesen
Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank