07.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Folgen von E-Privacy und freiem Datenfluss

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Die für Ende 2016 geplante Initiative „freier Datenfluss“ wird den Wechsel und die Übertragbarkeit von Daten zwischen verschiedenen Online-Plattformen und Cloud-Computing-Diensten vereinfachen.

Zur Umsetzung ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt wird die Europäische Kommission in diesem Jahr noch mehrere Vorschläge veröffentlichen, zu denen sie aktuell erstmals vorläufige Folgenabschätzungen von E-Privacy und freiem Datenfluss präsentiert.

Am 3. Oktober 2016 veröffentlichte die EU-Kommission eine vorläufige Folgenabschätzung zur voraussichtlich für den 27. November 2016 zu erwartenden Initiative für freien Datenfluss („Free flow of data Initiative“). Sie erwägt hierin legislative und nichtlegislative Optionen, um die auch nach Verabschiedung des Datenschutzpakets Ende 2015 offenbleibenden Fragen zu klären, etwa bezüglich des Eigentums an Daten, deren (Wieder-)Verwertung sowie bezüglich des Zugangs zu und des Transfers von Daten. Ebenso seien die Haftungsfragen im Rahmen der Nutzung von Daten ungeklärt.

Gründe für die Überarbeitung der E-Privacy-Richtlinie

Die 2002 erlassene E-Privacy-Richtlinie regelt die datenschutzrechtlichen Mindestvorgaben im Bereich der elektronischen Kommunikation. Zur anstehenden Überarbeitung der E-Privacy-Richtlinie 2002/58/EG veröffentlichte die Europäische Kommission eine vorläufige Folgenabschätzung. In dieser geht sie auf Gründe für die Überarbeitung, wie etwa die Schaffung von Kohärenz mit der Datenschutzgrundverordnung 2016/679/EU und das Erfordernis, auch neue Kommunikationsformen, etwa über sog. Over the Top (OTT)-Provider, künftig zu erfassen.

(DAV, Europa im Überblick vom 07.10.2016/ Viola C. Didier)


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