19.08.2024

Meldung, Steuerrecht

Folgen des Wegfalls der Steuerklassen

Der geplante Wegfall der Steuerklassen 3 und 5 sowie andere Reformen könnten 1,2 Millionen Vollzeitstellen bringen, ergab eine aktuelle Studie des ifo Instituts.

Beitrag mit Bild

©M.Schuppich/fotolia.com

Der gerade beschlossene Wegfall der Steuerklassen 3 und 5 unter Beibehaltung des Ehegattensplittings kann in Deutschland einen Beschäftigungsgewinn von 67.000 Vollzeitkräften bringen. Insgesamt ließen sich durch Reformen im Steuer- und Sozialsystem mehr als 1,2 Millionen Vollzeitstellen besetzen. Durch Fehlanreize vor allem für Frauen und Ältere liegen bislang erhebliche Erwerbspotenziale brach. Das haben Berechnungen des ifo Instituts für die IHK München und Oberbayern ergeben. „Das Steuer- und Abgabensystem in Deutschland kann definitiv so umgebaut werden, dass der Arbeitskräftemangel gemildert wird“, sagt Volker Meier vom ifo Zentrum für Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsökonomik, einer der Autoren der Studie.

Welche Maßnahmen was bringen

Ein Übergang vom Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting würde ein Beschäftigungs-Plus von etwa 200.000 Vollzeitstellen in Deutschland auslösen, ein Ende der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 150.000 Vollzeitkräfte in die Beschäftigung bringen. Höhere Rentenabschläge bei Frührentnern würden ein Beschäftigungsplus von umgerechnet 180.000 Vollzeitkräften bewirken. Laut ifo sind 0,5 % Rentenabschlag versicherungsmathematisch gerechtfertigt für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns. Derzeit werden nur 0,3 % Rente abgezogen.

Weiter hat das ifo Institut berechnet, dass mehr Kinderbetreuung (400.000 zusätzliche Plätze) ein Beschäftigungs-Plus von 58.000 Vollzeitstellen bedeuten würde. Der Effekt ließe sich noch steigern, wenn die Betreuungsplätze vornehmlich in Mangelregionen geschaffen würden. Laut ifo sind dies vor allem die Großstädte in Westdeutschland.

Das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 auf 69 Jahre anzuheben, hätte sogar eine Mehrbeschäftigung von 473.000 Vollzeitkräften zur Folge. Die Abschaffung der Rente mit 63 würde ein Plus von 157.000 Vollzeitkräften bedeuten.

Fazit

„Angesichts des Alterungsschubs und des Arbeitskräftemangels muss unser Steuer- und Sozialsystem konsequent Erwerbstätigkeit belohnen. Dabei kommt es auf jeden Beschäftigungsanreiz an: Ob Einstieg in die Erwerbstätigkeit, einige Wochenstunden mehr in der Teilzeitarbeit oder längeres, weil attraktiveres Arbeiten zur Rente hin – jede Wochenarbeitsstunde mehr zählt. Entsprechende Reformen wären auch ein wichtiger Beitrag für mehr Fairness unter allen Steuer- und Abgabenzahlern sowie zwischen den Generationen. Generell bleibt aber auch der Befund, dass die Steuer- und Abgabenlast für Erwerbstätige in Deutschland zu hoch ist”, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.


ifo Institut vom 16.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


19.05.2026

Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


19.05.2026

BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Der BFH hat klargestellt, dass Arbeitszimmerkosten nur abziehbar sind, wenn sie einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden.

weiterlesen
BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht