25.06.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Folgen der Entsenderichtlinie-Reform

Beitrag mit Bild

Die vorliegende Reform hoch umstritten. Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände befürchten durch die Dokumentationspflichten hohe Bürokratiekosten.

Die geplante Änderung der Entsenderichtlinie wird nicht zu einem bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen führen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2806) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Mit dem am 08.03.2016 vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Entsenderichtlinie verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, gegen unlautere Praktiken vorzugehen und den Grundsatz der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit am gleichen Ort zu fördern. Es ist davon auszugehen, dass die Änderungsrichtlinie auf dem Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz am 21.06.2018 formal abschließend von den Mitgliedstaaten gebilligt wird und kurz darauf in Kraft treten kann. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wird zwei Jahre betragen.

Kein Mehraufwand für Unternehmen

Die aktuell geplante Änderung enthalte keine Regelungen über Verwaltungsanforderungen, die Unternehmen im Rahmen einer Entsendung gegenüber staatlichen Behörden einhalten müssen, erklärt die Bundesregierung. Es würden auch keine Vorschriften über staatliche Kontrollen oder andere staatliche Maßnahmen gegenüber Entsendeunternehmen eingeführt, heißt es in der Antwort weiter.

(Dt. Bundestag, hib vom 25.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht