25.06.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Folgen der Entsenderichtlinie-Reform

Beitrag mit Bild

Die vorliegende Reform hoch umstritten. Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände befürchten durch die Dokumentationspflichten hohe Bürokratiekosten.

Die geplante Änderung der Entsenderichtlinie wird nicht zu einem bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen führen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2806) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Mit dem am 08.03.2016 vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Entsenderichtlinie verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, gegen unlautere Praktiken vorzugehen und den Grundsatz der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit am gleichen Ort zu fördern. Es ist davon auszugehen, dass die Änderungsrichtlinie auf dem Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz am 21.06.2018 formal abschließend von den Mitgliedstaaten gebilligt wird und kurz darauf in Kraft treten kann. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wird zwei Jahre betragen.

Kein Mehraufwand für Unternehmen

Die aktuell geplante Änderung enthalte keine Regelungen über Verwaltungsanforderungen, die Unternehmen im Rahmen einer Entsendung gegenüber staatlichen Behörden einhalten müssen, erklärt die Bundesregierung. Es würden auch keine Vorschriften über staatliche Kontrollen oder andere staatliche Maßnahmen gegenüber Entsendeunternehmen eingeführt, heißt es in der Antwort weiter.

(Dt. Bundestag, hib vom 25.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)