05.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Förderung von Start-ups beschlossen

Beitrag mit Bild

Der Begriff „Start-up“ beschreibt eine kürzlich gegründete Firma, die sich in der ersten Phase des Lebenszyklus eines Unternehmens befindet.

Der Finanzausschuss hat neue Maßnahmen zur Verbesserungen der Situation vieler junger innovativer Unternehmen beschlossen. Das Gremium stimmte dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften zu.

Mit dem Entwurf soll die steuerliche Verlustverrechnung bei Unternehmen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Bisher hätten nicht genutzte Verluste einer Körperschaft wegfallen können, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft stattgefunden hätten. Künftig sollen Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, die nicht genutzten Verluste weiter nutzen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Dafür müssen die Unternehmen aber bestimmte Bedingungen erfüllen.

Stärkung für junge Unternehmen

Für die CDU/CSU-Fraktion bedeutet der Entwurf, dass junge Wachstumsunternehmen jetzt gestärkt würden. Es sei eine gute Regelung gefunden worden. Die SPD-Fraktion schloss sich dieser Bewertung an und gab der Hoffnung Ausdruck, dass sich Selbstfinanzierungskräfte entwickeln könnten. Die Fraktion Die Linke befürchtet, dass das Gesetz nicht nur auf Startups Anwendung findet, sondern auch andere Unternehmen die Verlustverrechnung nutzen würden. Es werde zu einem massiven Wiederaufleben der sogenannten Mantelverkäufe kommen, bei denen Unternehmen andere Firmenmäntel mit Verlusten erwerben, um diese Verluste mit eigenen Gewinnen verrechnen zu können. Durch die Gestaltungsanfälligkeit werde der Gesetzentwurf zu weit höheren Steuerausfällen als den von der Regierung angenommenen 600 Millionen Euro führen.

(Dt. Bundestag, hib vom 30.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Der BFH kippt eine bislang restriktive Auslegung der Finanzverwaltung und erweitert die Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs bei doppelter Haushaltsführung.

weiterlesen
Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Der VSME bietet eine pragmatische Lösung für mehr Transparenz ohne Berichtspflicht. Er soll KMU entlasten und ihnen gleichzeitig den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern.

weiterlesen
EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


31.07.2025

BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Der BFH fragt den EuGH, ob der gute Glaube des Steuerpflichtigen schon im Steuerfestsetzungsverfahren geschützt werden muss und nicht erst später im Billigkeitsverfahren.

weiterlesen
BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank