05.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Förderung von Start-ups beschlossen

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Der Begriff „Start-up“ beschreibt eine kürzlich gegründete Firma, die sich in der ersten Phase des Lebenszyklus eines Unternehmens befindet.

Der Finanzausschuss hat neue Maßnahmen zur Verbesserungen der Situation vieler junger innovativer Unternehmen beschlossen. Das Gremium stimmte dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften zu.

Mit dem Entwurf soll die steuerliche Verlustverrechnung bei Unternehmen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Bisher hätten nicht genutzte Verluste einer Körperschaft wegfallen können, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft stattgefunden hätten. Künftig sollen Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, die nicht genutzten Verluste weiter nutzen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Dafür müssen die Unternehmen aber bestimmte Bedingungen erfüllen.

Stärkung für junge Unternehmen

Für die CDU/CSU-Fraktion bedeutet der Entwurf, dass junge Wachstumsunternehmen jetzt gestärkt würden. Es sei eine gute Regelung gefunden worden. Die SPD-Fraktion schloss sich dieser Bewertung an und gab der Hoffnung Ausdruck, dass sich Selbstfinanzierungskräfte entwickeln könnten. Die Fraktion Die Linke befürchtet, dass das Gesetz nicht nur auf Startups Anwendung findet, sondern auch andere Unternehmen die Verlustverrechnung nutzen würden. Es werde zu einem massiven Wiederaufleben der sogenannten Mantelverkäufe kommen, bei denen Unternehmen andere Firmenmäntel mit Verlusten erwerben, um diese Verluste mit eigenen Gewinnen verrechnen zu können. Durch die Gestaltungsanfälligkeit werde der Gesetzentwurf zu weit höheren Steuerausfällen als den von der Regierung angenommenen 600 Millionen Euro führen.

(Dt. Bundestag, hib vom 30.11.2016/ Viola C. Didier)


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