Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017) beschlossen. Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 60 Jahren die Wirtschaft in Deutschland.
Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. 2017 sollen aus dem ERP-Sondervermögen Mittel bereitgestellt werden, um zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rd. 6,8 Mrd. Euro zu ermöglichen.
Schwerpunkte der ERP-Finanzierungshilfen in 2017 sind:
- Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen,
- Innovationsförderung,
- Exportfinanzierungen,
- Förderung von Beteiligungskapital,
- Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen im Osten und in regionalen Fördergebieten im Westen.
Darüber hinaus wird im Wirtschaftsplan 2017 Vorsorge getroffen, damit sich das ERP-Sondervermögen bei Bedarf an Projekten im Zusammenhang mit der Energiewende beteiligen kann. Unternehmen in den neuen Bundesländern erhalten nach wie vor besondere Fördervorteile (z. B. höhere Zinsverbilligungen, längere Laufzeiten und höhere Mitfinanzierungsanteile).
(BMWi vom 13.7.2016/ Viola C. Didier)