• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Förderung aus dem ERP-Sondervermögen für 2017

14.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Förderung aus dem ERP-Sondervermögen für 2017

Beitrag mit Bild

Insgesamt leistet der ERP-Wirtschaftsplan 2017 einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017) beschlossen. Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 60 Jahren die Wirtschaft in Deutschland.

Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. 2017 sollen aus dem ERP-Sondervermögen Mittel bereitgestellt werden, um zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rd. 6,8 Mrd. Euro zu ermöglichen.

Schwerpunkte der ERP-Finanzierungshilfen in 2017 sind:

  • Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen,
  • Innovationsförderung,
  • Exportfinanzierungen,
  • Förderung von Beteiligungskapital,
  • Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen im Osten und in regionalen Fördergebieten im Westen.

Darüber hinaus wird im Wirtschaftsplan 2017 Vorsorge getroffen, damit sich das ERP-Sondervermögen bei Bedarf an Projekten im Zusammenhang mit der Energiewende beteiligen kann. Unternehmen in den neuen Bundesländern erhalten nach wie vor besondere Fördervorteile (z. B. höhere Zinsverbilligungen, längere Laufzeiten und höhere Mitfinanzierungsanteile).

(BMWi vom 13.7.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank