• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Förderung aus dem ERP-Sondervermögen für 2017

14.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Förderung aus dem ERP-Sondervermögen für 2017

Beitrag mit Bild

Insgesamt leistet der ERP-Wirtschaftsplan 2017 einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017) beschlossen. Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 60 Jahren die Wirtschaft in Deutschland.

Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. 2017 sollen aus dem ERP-Sondervermögen Mittel bereitgestellt werden, um zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rd. 6,8 Mrd. Euro zu ermöglichen.

Schwerpunkte der ERP-Finanzierungshilfen in 2017 sind:

  • Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen,
  • Innovationsförderung,
  • Exportfinanzierungen,
  • Förderung von Beteiligungskapital,
  • Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen im Osten und in regionalen Fördergebieten im Westen.

Darüber hinaus wird im Wirtschaftsplan 2017 Vorsorge getroffen, damit sich das ERP-Sondervermögen bei Bedarf an Projekten im Zusammenhang mit der Energiewende beteiligen kann. Unternehmen in den neuen Bundesländern erhalten nach wie vor besondere Fördervorteile (z. B. höhere Zinsverbilligungen, längere Laufzeiten und höhere Mitfinanzierungsanteile).

(BMWi vom 13.7.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor /fotolia.com


17.11.2025

Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Das BSG hat entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzt.

weiterlesen
Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank