17.11.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Flugblätter verteilt – Kündigung

Beitrag mit Bild

Die Kündigung wegen des Verteilens von Flugblättern ist rechtswidrig.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kündigung eines Teamleiters wegen des Verteilens von Flugblättern an einen einzigen Betriebsangehörigen keine ordentliche Kündigung rechtfertigen kann.

Vor dem Betriebstor eines Paketzustellungsunternehmens wurden Flugblätter an Betriebsangehörige in deutscher und türkischer Sprache verteilt, die Behauptungen beinhalteten wie z.B. „das Unternehmen behandelt uns wie Sklaven“ etc. Das Unternehmen warf dem Teamleiter vor, dass er die genannten Flugblätter im Rahmen einer Mahnwache vor dem Duisburger Hauptbahnhof verteilt habe. Nachdem eine zuvor deswegen ausgesprochene Kündigung an einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung gescheitert war, kündigte man sein Arbeitsverhältnis erneut ordentlich. Gegen diese Kündigung wehrte sich der Teamleiter. Er sei am Tag der Mahnwache wie mit seiner Ehefrau verabredet zu Hause bei seinen Kindern geblieben und rügt erneut die Betriebsratsanhörung.

Erfolg vor Gericht

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat der Inhalt des Flugblatts zwar beleidigenden und rufschädigenden Charakter (Urteil vom 16.11.2015, Az. 9 Sa 832/15). Nach der Beweisaufnahme könne dem Kläger aber allenfalls nachgewiesen werden, dass er ein einziges Flugblatt aus der Tasche gezogen und einem Betriebsangehörigen gegeben habe. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Kläger bereits seit neun Jahren bei dem Paketzusteller beschäftigt und bisher nicht einschlägig abgemahnt worden war, könne dieser Vorgang die ordentliche Kündigung nicht rechtfertigen.

(LArbG Düsseldorf, PM v. 16.11.2015 / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


08.12.2025

OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Das OLG Düsseldorf hat Eurowings verboten, mit CO2-Kompensation zu werben, wenn dadurch der falsche Eindruck einer klimaneutralen Flugreise entsteht.

weiterlesen
OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Meldung

©DOC RABE Media/fotolia.com


08.12.2025

Betriebliche Altersvorsorge: Bundestag beschließt Reformpaket

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Verbesserungen für die bAV, z.B. durch neue Teilnahmemöglichkeiten und mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel.

weiterlesen
Betriebliche Altersvorsorge: Bundestag beschließt Reformpaket

Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank