17.11.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Flugblätter verteilt – Kündigung

Beitrag mit Bild

Die Kündigung wegen des Verteilens von Flugblättern ist rechtswidrig.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kündigung eines Teamleiters wegen des Verteilens von Flugblättern an einen einzigen Betriebsangehörigen keine ordentliche Kündigung rechtfertigen kann.

Vor dem Betriebstor eines Paketzustellungsunternehmens wurden Flugblätter an Betriebsangehörige in deutscher und türkischer Sprache verteilt, die Behauptungen beinhalteten wie z.B. „das Unternehmen behandelt uns wie Sklaven“ etc. Das Unternehmen warf dem Teamleiter vor, dass er die genannten Flugblätter im Rahmen einer Mahnwache vor dem Duisburger Hauptbahnhof verteilt habe. Nachdem eine zuvor deswegen ausgesprochene Kündigung an einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung gescheitert war, kündigte man sein Arbeitsverhältnis erneut ordentlich. Gegen diese Kündigung wehrte sich der Teamleiter. Er sei am Tag der Mahnwache wie mit seiner Ehefrau verabredet zu Hause bei seinen Kindern geblieben und rügt erneut die Betriebsratsanhörung.

Erfolg vor Gericht

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat der Inhalt des Flugblatts zwar beleidigenden und rufschädigenden Charakter (Urteil vom 16.11.2015, Az. 9 Sa 832/15). Nach der Beweisaufnahme könne dem Kläger aber allenfalls nachgewiesen werden, dass er ein einziges Flugblatt aus der Tasche gezogen und einem Betriebsangehörigen gegeben habe. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Kläger bereits seit neun Jahren bei dem Paketzusteller beschäftigt und bisher nicht einschlägig abgemahnt worden war, könne dieser Vorgang die ordentliche Kündigung nicht rechtfertigen.

(LArbG Düsseldorf, PM v. 16.11.2015 / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


13.12.2024

Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die vom BMJ vorgeschlagene Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren soll die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern – und damit zugleich den Rechtsstaat stärken.

weiterlesen
Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Meldung

©Mike Mareen/fotolia.com


13.12.2024

Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Änderungen des EEG- und KWKG sollen Biogasanlagen flexibler fördern, die Südquote aufheben und KWK-Planungssicherheit über 2026 hinaus verlängern.

weiterlesen
Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Meldung

©enanuchit/123rf.com


12.12.2024

BFH zur Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Der BFH entschied, dass die Zweckbestimmung eines Wirtschaftsguts die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen bestimmt.

weiterlesen
BFH zur Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank