19.03.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Flexible Arbeitszeiten wichtiger als Gehalt

Flexible Arbeitszeiten sind heute ein Muss für Unternehmen, um im Wettbewerb um Fachkräfte mitzuhalten, zeigt eine neue Studie. Doch auch zusätzliche Anreize wie Weiterbildungen oder betriebliche Vorteile steigern die Attraktivität.

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Gut drei Viertel der Unternehmen argumentieren in Stellenausschreibungen mit flexiblen Arbeitszeiten. Das geht aus der aktuellen Personalleiterbefragung von Randstad und dem ifo Institut hervor. „Angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels müssen Unternehmen für Bewerber attraktiv sein. Flexible Arbeitszeiten spielen dabei eine zentrale Rolle“, sagt ifo-Forscherin Daria Schaller. Vor allem Dienstleister (78 %) setzen auf flexible Arbeitszeiten. Im Handel sind es 72 %. Große Unternehmen bieten diese Möglichkeit etwas häufiger als kleine Firmen an.

Mit Zusatzleistungen wie Jobticket & Kantine punkten

Um zusätzliche Anreize zu schaffen, bieten 68 % außerdem Weiterbildungen an. Bei großen Unternehmen sind es 85 %, bei kleinen Firmen 58 %. Zusatzangebote wie ein Jobticket, eine Kantine oder Sport folgen auf Rang drei mit 60 %. Bei den großen Unternehmen bieten sogar 89 % diese Möglichkeiten. Unter den kleinen Firmen sind es nur 37 %. Etwa ein Drittel der Unternehmen bietet einen flexiblen Arbeitsort (34 %). Der Handel kann diese Option seltener anbieten (20 %) als die Industrie (35 %) oder die Dienstleister (39 %). Auf eine überdurchschnittliche Bezahlung setzen 32 % der Unternehmen. Die Möglichkeiten eines Sabbaticals (12 %), einer 4-Tage-Woche (11 %) oder einer Workation (5 %) spielen bisher eine untergeordnete Rolle.


Ifo Institut vom 19.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Tobias Arhelger/fotolia.com


19.03.2025

Neues Umsatzsteuerrecht für Kleinunternehmer ab 2025

Die Neuregelung erleichtert Kleinunternehmern die steuerliche Handhabung, indem ihre Umsätze von der Umsatzsteuer befreit werden und ein EU-weites Meldeverfahren eingeführt wird.

weiterlesen
Neues Umsatzsteuerrecht für Kleinunternehmer ab 2025

Steuerboard

David Hötzel


18.03.2025

Kryptowerte erneut im Visier des BMF: Was Sie jetzt tun müssen

Das BMF hat sein Schreiben zur Besteuerung von Kryptowerten aus dem Jahr 2022 überarbeitet und am 06.03.2025 neu gefasst veröffentlicht.

weiterlesen
Kryptowerte erneut im Visier des BMF: Was Sie jetzt tun müssen

Meldung

©marketlan/123rf.com 


18.03.2025

Geldwäscheverdacht: Bank muss keine Anwaltskosten erstatten

Das Urteil des OLG Frankfurt/M. stärkt die Position der Banken bei Geldwäscheverdachtsmeldungen. Kunden müssen damit rechnen, für eigene Anwaltskosten aufzukommen.

weiterlesen
Geldwäscheverdacht: Bank muss keine Anwaltskosten erstatten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank