28.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Flexi-Rente und Rentengesamtkonzept

Beitrag mit Bild

2025 sollen Renten in Ost und West nicht mehr nach unterschiedlichen Maßstäben berechnet werden. Darauf einigten sich Union und SPD beim Rentengipfel am 25.11.2016 im Kanzleramt.

Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die Flexi-Rente gegeben. Zugleich hat Bundesministerin Andrea Nahles ihr Gesamtkonzept zur Alterssicherung vorgestellt.

Mit der Flexirente sollen Arbeitnehmer vom kommenden Jahr an flexibler in die Rente einsteigen können. Kürzer treten oder länger arbeiten, beides soll attraktiver werden. Das Gesetz schaffe eine neue Teilrente und ermögliche, sie mit Teilzeitarbeit zu kombinieren. Damit soll die Flexi-Rente ein Anreiz sein, um länger zu arbeiten.

Mehr Hinzuverdienst möglich

Außerdem sollen diejenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, künftig deutlich mehr hinzuverdienen dürfen. Bislang drohten drastische Kürzungen von bis zu zwei Dritteln, wenn der Hinzuverdienst mehr als 450 Euro im Monat betrug. Ab Juli 2017 können Rentner 6.300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40% auf die Rente angerechnet.

Weiterarbeiten lohnt sich

Auch das Arbeiten über das normale Rentenalter hinaus soll sich mehr lohnen: Wer eine vorgezogene Vollrente beziehe und trotzdem weiterarbeite, erhöhe durch die anhaltende Beitragszahlung künftig seinen Rentenanspruch. Darüber hinaus sollen Versicherte früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen können, um Rentenabschläge auszugleichen und einen vorzeitigen Renteneintritt besser abzusichern.

Stärkung des Ehrenamts

In einer Entschließung zum Flexirentengesetz fordert der Bundesrat überdies, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht als Einkommen anzurechnen. Ansonsten käme es zu einer Kürzung von vorzeitigen Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Dies sei unzumutbar. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Die Alterssicherung 2030+

Bundesministerin Andrea Nahles hat ebenfalls am 25.11.2016 ihr Gesamtkonzept zur Alterssicherung vorgestellt. Es geht um die zukunftsfeste und verlässliche Alterssicherung bis 2030 und darüber hinaus. Das Konzept sieht die gesetzliche Haltelinie für ein dauerhaft garantiertes Rentenniveau von mindestens 46 Prozent, eine Haltelinie für einen maximalen Beitragssatz von 22 Prozent bis 2030 und 25 Prozent bis 2045, die Absicherung von Selbstständigen, verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung sowie gleiche Renten in Ost und West vor.

Die zusätzliche Altersvorsorge als Plus für alle

Zudem sind tariflich abgesicherte Betriebsrenten auch für kleine und mittlere Betriebe, vereinfachte und transparentere Riester-Rente, Freibeträge für Zusatzrenten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung geplant.

(Bundesrat und BMAS vom 25.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


08.09.2026

Gesetzentwurf: Alkoholsteuer steigt, KTF wird gekürzt

Höhere Alkoholsteuern, KTF-Umschichtungen und weitere Kürzungen sollen den Bundeshaushalt künftig deutlich entlasten.

weiterlesen
Gesetzentwurf: Alkoholsteuer steigt, KTF wird gekürzt

Meldung

Der Betrieb


08.09.2026

Wohnmobil ist kein steuerlicher Zweithaushalt

Wird ein Wohnmobil für Heimfahrten genutzt und damit zwischen Arbeits- und Wohnort bewegt, fehlt es an der erforderlichen Beständigkeit der doppelten Haushaltsführung.

weiterlesen
Wohnmobil ist kein steuerlicher Zweithaushalt

Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht