Voraussichtlich am 26. Juni 2017 wird das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft treten. Die Financial Intelligence Unit (FIU) zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird dann beim Zoll angesiedelt. Es gilt damit ein neues Meldeverfahren.
Die Financial Intelligence Unit (FIU) wird vom Bundeskriminalamt in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verlagert. Die künftige FIU wird innerhalb der Generalzolldirektion beim Zollkriminalamt angesiedelt (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, §§ 27 ff. GwG-neu). Die Gesetzesänderung bringt Neuerungen auch für die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten, darunter Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.
Hinweise zur Abgabe von Verdachtsmeldungen
Verdachtsmeldungen sind mit Inkrafttreten des neuen Rechts nicht mehr an die Wirtschaftsprüferkammer (WPK), sondern unmittelbar an die FIU zu übermitteln (§ 43 Abs. 1 GwG-neu). Dies erfolgt nach einer Übergangsphase grundsätzlich in elektronischer Form über ein bei der FIU eingerichtetes Portal.
(WPK vom 19.06.2017/ Viola C. Didier)