• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FIU künftig beim Zoll – neues Meldeverfahren

20.06.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

FIU künftig beim Zoll – neues Meldeverfahren

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Voraussichtlich am 26. Juni 2017 wird das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft treten. Die Financial Intelligence Unit (FIU) zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird dann beim Zoll angesiedelt. Es gilt damit ein neues Meldeverfahren.

Die Financial Intelligence Unit (FIU) wird vom Bundeskriminalamt in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verlagert. Die künftige FIU wird innerhalb der Generalzolldirektion beim Zollkriminalamt angesiedelt (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, §§ 27 ff. GwG-neu). Die Gesetzesänderung bringt Neuerungen auch für die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten, darunter Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.

Hinweise zur Abgabe von Verdachtsmeldungen

Verdachtsmeldungen sind mit Inkrafttreten des neuen Rechts nicht mehr an die Wirtschaftsprüferkammer (WPK), sondern unmittelbar an die FIU zu übermitteln (§ 43 Abs. 1 GwG-neu). Dies erfolgt nach einer Übergangsphase grundsätzlich in elektronischer Form über ein bei der FIU eingerichtetes Portal.

(WPK vom 19.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


11.03.2026

OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Meldung

©designer491/fotolia.com


10.03.2026

Zum Vorsteuerabzug beim Factoring

Ohne tatsächlichen Forderungseinzug liegt nach Auffassung des FG Düsseldorf keine steuerpflichtige Factoringleistung vor.

weiterlesen
Zum Vorsteuerabzug beim Factoring
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)