• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FIU künftig beim Zoll – neues Meldeverfahren

20.06.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

FIU künftig beim Zoll – neues Meldeverfahren

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Voraussichtlich am 26. Juni 2017 wird das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft treten. Die Financial Intelligence Unit (FIU) zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird dann beim Zoll angesiedelt. Es gilt damit ein neues Meldeverfahren.

Die Financial Intelligence Unit (FIU) wird vom Bundeskriminalamt in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verlagert. Die künftige FIU wird innerhalb der Generalzolldirektion beim Zollkriminalamt angesiedelt (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, §§ 27 ff. GwG-neu). Die Gesetzesänderung bringt Neuerungen auch für die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten, darunter Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.

Hinweise zur Abgabe von Verdachtsmeldungen

Verdachtsmeldungen sind mit Inkrafttreten des neuen Rechts nicht mehr an die Wirtschaftsprüferkammer (WPK), sondern unmittelbar an die FIU zu übermitteln (§ 43 Abs. 1 GwG-neu). Dies erfolgt nach einer Übergangsphase grundsätzlich in elektronischer Form über ein bei der FIU eingerichtetes Portal.

(WPK vom 19.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


25.02.2026

110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Tritt der Arbeitgeber bei einer Abschiedsfeier als Gastgeber auf, bestimmt er die Gästeliste und steht ein beruflicher Anlass im Vordergrund, liegt kein Arbeitslohn vor.

weiterlesen
110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


25.02.2026

Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil

Auch hochpreisige Wirtschaftsgüter können „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ sein, sodass deren Gewinn beim Verkauf steuerfrei bleiben kann.

weiterlesen
Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


24.02.2026

Lohnsteuer-Pauschalierung scheitert an der 20-Arbeitnehmer-Grenze

Das FG Münster stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitgeber: Die 20-Arbeitnehmer-Grenze bleibt ein maßgeblicher Orientierungspunkt bei der Lohnsteuer-Pauschalierung.

weiterlesen
Lohnsteuer-Pauschalierung scheitert an der 20-Arbeitnehmer-Grenze
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)