Der BFH hat in zwei aktuellen Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Firmenwagenbesteuerung modifiziert. Die Konsequenzen für die denkbaren Zuzahlungsvarianten in der Praxis sind spannend.
In zwei aktuellen Entscheidungen hat der BFH zur steuerlichen Behandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Firmenwagenbesteuerung Stellung genommen und damit seine bisherige Rechtsprechung zugunsten der steuerpflichtigen geändert. Er entschied, dass Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung mindern.
BFH widerspricht Finanzverwaltung
Dies bedeutet, dass nunmehr nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern – entgegen der früheren Rechtsprechung und der bisher von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung – auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers bei Anwendung der sog. 1%-Regelung steuermindernd berücksichtigt werden. In seiner Kommentierung untersucht Dipl.-Fw. Walter Niermann den neuen systematischen Ansatz des BFH und zeigt ausführlich die Konsequenzen der neuen Rechtsprechung für die denkbaren Zuzahlungsvarianten in der Praxis auf. Sie finden den Fachbeitrag in DER BETRIEB vom 10.03.2017, Heft 10, Seite 510 – 513 sowie online unter DB1230577.