14.03.2017

Meldung, Steuerrecht

Firmenwagenbesteuerung – quo vadis?

Beitrag mit Bild

© Jakub Jirsák/fotolia.com

Der BFH hat in zwei aktuellen Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Firmenwagenbesteuerung modifiziert. Die Konsequenzen für die denkbaren Zuzahlungsvarianten in der Praxis sind spannend.

In zwei aktuellen Entscheidungen hat der BFH zur steuerlichen Behandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Firmenwagenbesteuerung Stellung genommen und damit seine bisherige Rechtsprechung zugunsten der steuerpflichtigen geändert. Er entschied, dass Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung mindern.

BFH widerspricht Finanzverwaltung

Dies bedeutet, dass nunmehr nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern – entgegen der früheren Rechtsprechung und der bisher von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung – auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers bei Anwendung der sog. 1%-Regelung steuermindernd berücksichtigt werden. In seiner Kommentierung untersucht Dipl.-Fw. Walter Niermann den neuen systematischen Ansatz des BFH und zeigt ausführlich die Konsequenzen der neuen Rechtsprechung für die denkbaren Zuzahlungsvarianten in der Praxis auf. Sie finden den Fachbeitrag in DER BETRIEB vom 10.03.2017, Heft 10, Seite 510 – 513 sowie online unter DB1230577.


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.12.2025

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Vereinbaren ein beherrschender Gesellschafter und seine Gesellschaft vor Fälligkeit der Darlehenszinsen eine Prolongation, liegt darin kein steuerlich relevanter Zufluss.

weiterlesen
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Meldung

©rcx/fotolia.com


04.12.2025

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entlastet die Bundesregierung die Steuerzahler, trifft aber auf Widerstand der Länder, die finanzielle Ausgleiche fordern.

weiterlesen
Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank