14.03.2017

Meldung, Steuerrecht

Firmenwagenbesteuerung – quo vadis?

Beitrag mit Bild

© Jakub Jirsák/fotolia.com

Der BFH hat in zwei aktuellen Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Firmenwagenbesteuerung modifiziert. Die Konsequenzen für die denkbaren Zuzahlungsvarianten in der Praxis sind spannend.

In zwei aktuellen Entscheidungen hat der BFH zur steuerlichen Behandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Firmenwagenbesteuerung Stellung genommen und damit seine bisherige Rechtsprechung zugunsten der steuerpflichtigen geändert. Er entschied, dass Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung mindern.

BFH widerspricht Finanzverwaltung

Dies bedeutet, dass nunmehr nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern – entgegen der früheren Rechtsprechung und der bisher von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung – auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers bei Anwendung der sog. 1%-Regelung steuermindernd berücksichtigt werden. In seiner Kommentierung untersucht Dipl.-Fw. Walter Niermann den neuen systematischen Ansatz des BFH und zeigt ausführlich die Konsequenzen der neuen Rechtsprechung für die denkbaren Zuzahlungsvarianten in der Praxis auf. Sie finden den Fachbeitrag in DER BETRIEB vom 10.03.2017, Heft 10, Seite 510 – 513 sowie online unter DB1230577.


Weitere Meldungen


Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


12.02.2026

Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)