• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Firmeninsolvenzen sinken, verursachen aber Milliardenschäden

15.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Firmeninsolvenzen sinken, verursachen aber Milliardenschäden

Beitrag mit Bild

„Für das Jahr 2016 gehen wir von einem Rückgang um 2 Prozent aus und rechnen mit 22.700 Firmeninsolvenzen“, prognostiziert Bürgel Geschäftsführer Dr. Norbert Sellin.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist 2015 weiter gesunken. Insgesamt mussten im letzten Jahr 23.222 Unternehmen eine Insolvenz anmelden. Dies entspricht einem Rückgang um 5,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, zeigt die Bürgel-Studie zu den Firmeninsolvenzen 2015.

„Es ist der sechste Rückgang bei den Firmeninsolvenzen in Folge und der niedrigste Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999“, kommentiert Bürgel Geschäftsführer Dr. Norbert Sellin die aktuellen Zahlen. Im Zehn-Jahresvergleich ist die Zahl der Firmeninsolvenzen um 36,9 Prozent zurückgegangen. 2005 gab es in Deutschland noch 36.843 Firmenpleiten. Die Gründe für die rückläufigen Insolvenzzahlen sind weiterhin die stabile Binnenkonjunktur und günstige Finanzierungsbedingungen. Der private Konsum treibt die Konjunktur aufgrund eines hohen Beschäftigungsniveaus an. Da ein enger Zusammenhang zwischen der konjunkturellen Entwicklung und der Insolvenzhäufigkeit von Unternehmen besteht, ist der Hauptgrund für den erneuten Rückgang der Firmeninsolvenzen daher in dem guten konjunkturellen Umfeld zu sehen.

Männer führen Firmen doppelt so oft in eine Insolvenz wie Frauen

Erstmals hat die Wirtschaftsauskunftei Bürgel untersucht, ob mehr Männer oder Frauen an der Spitze von insolventen Unternehmen stehen. Das Ergebnis ist eindeutig: In mehr als doppelt so vielen Fällen stehen ein oder mehrere Männer an der Spitze eines insolventen Unternehmens. Laut Analyse melden 85 je 10.000 (0,85 Prozent) Unternehmen mit einem oder mehr männlichen Entscheidern (z. B. Geschäftsführer oder Inhaber) eine Insolvenz an – im Vergleich dazu sind es nur 42 je 10.000 Firmen (0,42 Prozent) mit einer oder mehreren Frauen in der Führungsetage. Auch gemischt geführte Unternehmen sind weniger von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen (50 je 10.000 Unternehmen; 0,5 Prozent). Absolut gesehen gab es bei 18.676 (80,5 Prozent) der insolventen Unternehmen nur einen Entscheider an der Firmenspitze.

Schäden: 19,7 Milliarden Euro

Trotz des sechsten Rückganges in Folge gab es 2015 auch negative Entwicklungen. Firmeninsolvenzen führen weiterhin zu Schäden in Milliardenhöhe und haben daher eine hohe volkswirtschaftliche Relevanz. In der Summe beliefen sich die durch Insolvenzen verursachten Schäden 2015 auf circa 19,7 Milliarden Euro (2014: 26 Milliarden Euro). Ursache für den Rückgang sind die vergleichsweise geringen Großinsolvenzen im Jahr 2015. Zudem waren erneut über 220.000 Arbeitnehmer von der Insolvenz eines Unternehmens betroffen. Die größte Einzelinsolvenz im Jahr 2015 meldete mit knapp 3.500 Mitarbeitern Imtech an.

Logistikunternehmen stark von Insolvenzen betroffen

Hinsichtlich der Insolvenzdichte in den Hauptbranchen zeigt sich, dass Logistikunternehmen stark von Insolvenzen betroffen sind. Hier liegt die Quote im Jahr 2015 bei 138 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen. Es folgen das Baugewerbe (97) und der Handel (78). Geringe Werte liefern die Energiebranche (16) und das verarbeitende Gewerbe (45). Ein Blick auf die Unternehmensgröße zeigt, dass im Jahr 2015 vor allem kleine Unternehmen eine Insolvenz anmelden mussten. Der Anteil der Firmen mit maximal 5 Mitarbeitern betrug 80,1 Prozent.

(Bürgel, PM vom 14.01.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Michaela Massig


12.09.2025

„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

In Erfurt (und Luxemburg) meint man es ernst, wenn es um die Sicherung von Urlaubsansprüchen geht.

weiterlesen
„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


12.09.2025

EuGH: Mehr Schutz für pflegende Eltern am Arbeitsplatz

Der EuGH stärkt die Rechte arbeitender Eltern behinderter Kinder erheblich. Arbeitgeber müssen flexible und unterstützende Arbeitsbedingungen schaffen.

weiterlesen
EuGH: Mehr Schutz für pflegende Eltern am Arbeitsplatz

Meldung

©jirsak/123rf.com


12.09.2025

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Produkthaftung wird ein wichtiger Schritt in Richtung Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter gegangen.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank