• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Firmeninsolvenzen: Niedrigster Stand seit 1999

26.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Firmeninsolvenzen: Niedrigster Stand seit 1999

Beitrag mit Bild

Die Firmeninsolvenzen in Deutschland gehen weiter zurück, allerdings gibt es einen starken Anstieg der Insolvenzschäden.

Im 1. Halbjahr 2016 verringerte sich die Zahl der Firmenpleiten im Vorjahresvergleich um 5,9 Prozent auf 11.035 Fälle. Auf Jahressicht erwartet die Wirtschaftsauskunftei Bürgel bis zu 22.000 Unternehmensinsolvenzen. Dieser Wert wäre der niedrigste Stand bei den Firmenpleiten seit 1999.

Ausschlaggebend für den erneuten Rückgang ist die weiterhin positive konjunkturelle Lage in Deutschland. Hinzu kommen die günstigen Finanzierungsbedingungen für Unternehmen sowie eine gute Infrastruktur und die Qualifikation der Arbeitskräfte. Die positive Entwicklung der letzten Jahre hat auch dafür gesorgt, dass viele Firmen ihr Eigenkapital erhöhen konnten und dadurch resistenter gegen kleinere Unternehmenskrisen geworden sind. Trotz dieser positiven Lage für die Unternehmen erwartet Bürgel im kommenden Jahr kein weiteres Absinken der Insolvenzen.

Insolvenzschäden doppelt so hoch wie im Vorjahr

„2017 gehen wir von stagnierenden Firmeninsolvenzzahlen aus“, prognostiziert Klaus-Jürgen Baum. Der Bürgel Geschäftsführer begründet diese Prognose auch mit dem drastischen Anstieg der Insolvenzschäden. „Im 1. Halbjahr lagen die durch Insolvenzen verursachten Schäden bei circa 16,5 Milliarden Euro und damit rund doppelt so hoch wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Steigende Schäden bei gleichzeitig sinkenden Zahlen sind ein Indikator für das Auftreten von Insolvenzen großer Unternehmen.“ Dies vergrößert die Gefahr von Anschlussinsolvenzen und Dominoeffekten, wenn zum Beispiel Lieferanten oder Kunden der betroffenen Unternehmen mit in den Insolvenzstrudel gerissen werden. Die durchschnittliche Summe der Schäden belief sich von Januar bis Juni auf knapp 1,5 Millionen Euro pro Firmeninsolvenz.

Insolvenzgeschehen regional

Regional ist die Zahl der Insolvenzen unterschiedlich ausgeprägt. Bezogen auf die Insolvenzdichte (Firmeninsolvenzen je 10.000 Unternehmen) steht Bremen im 1. Halbjahr mit 54 Firmenpleiten je 10.000 Unternehmen an der Spitze. Damit liegt der Stadtstaat deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 34 Firmeninsolvenzen je 10.000 Unternehmen. Deutlich entspannter ist die Situation in Baden-Württemberg, wo nur 18 von 10.000 Unternehmen eine Insolvenz anmelden mussten.

Insolvenzrisiko nach Branchen

Die Analyse der Branchen zeigt, dass Unternehmen aus dem Bereich „Handel“ mit knapp 18 Prozent (1.985 Fälle) den größten Anteil am Insolvenzgeschehen in Deutschland haben. Es folgen die Branchen Baugewerbe (Anteil am Insolvenzgeschehen: 17 Prozent; 1.878 Fälle), freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (11,1 Prozent; 1.230 Fälle) und Gastgewerbe (10,9 Prozent; 1.200 Fälle).

(Bürgel, PM vom 23.09.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Meldung

artefacti/123rf.com


20.01.2026

Firmenname in Großbuchstaben: Handelsregister muss Schreibweise übernehmen

Eine Gesellschaft kann verlangen, dass ihr Firmenname im Handelsregister exakt in der von ihr verwendeten Großschreibung (Versalien) eingetragen wird.

weiterlesen
Firmenname in Großbuchstaben: Handelsregister muss Schreibweise übernehmen

Meldung

tashka2000/123rf.com


20.01.2026

Energiepreispauschale: Rückforderung trifft nicht Arbeitgeber

Eine zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale muss das Finanzamt bei rechtmäßiger Auszahlung durch den Arbeitgeber vom Arbeitnehmer zurückfordern.

weiterlesen
Energiepreispauschale: Rückforderung trifft nicht Arbeitgeber
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)