Der Bundesrat will den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Großkonzerne zu jährlichen Berichten über die gesellschaftlichen Folgen ihres Tuns verpflichtet werden sollen, in einem Punkt verschärfen.
Kapitalmarktorientierte Großunternehmen sollen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, das eine EU-Richtlinie über „Corporate Social Responsibility“ (gesellschaftliche Unternehmensverantwortung) in das deutsche Recht übertragen soll, neben den üblichen Jahresabschlüssen auch über nichtfinanzielle Auswirkungen ihrer Aktivitäten berichten. Dabei geht es um Aspekte wie Umwelt, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte.
„sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“
Der Gesetzentwurf verlangt auch die Berichterstattung über „sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“ der Tätigkeit von Zulieferern und Subunternehmern, etwa auf die Umwelt oder betroffene Menschen. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme, das Wort „sehr“ zu streichen. Er begründet dies damit, dass auch in der EU-Richtlinie von „wahrscheinlich schwerwiegend negativen Auswirkungen“ die Rede sei. Die Formulierung im Umsetzungsgesetz sei daher „eine unzulässige Einschränkung des Richtlinienwortlauts“.
(Dt. Bundestag, hib vom 23.11.2016 / Viola C. Didier)