• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Firmen-Berichtspflichten: Bundesrat präzisiert Wortlaut

25.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Firmen-Berichtspflichten: Bundesrat präzisiert Wortlaut

Beitrag mit Bild

Der Bundesrat sieht bei den Firmen-Berichtspflichten die Notwendigkeit, die Formulierung „sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“ zu verändern.

Der Bundesrat will den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Großkonzerne zu jährlichen Berichten über die gesellschaftlichen Folgen ihres Tuns verpflichtet werden sollen, in einem Punkt verschärfen.

Kapitalmarktorientierte Großunternehmen sollen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, das eine EU-Richtlinie über „Corporate Social Responsibility“ (gesellschaftliche Unternehmensverantwortung) in das deutsche Recht übertragen soll, neben den üblichen Jahresabschlüssen auch über nichtfinanzielle Auswirkungen ihrer Aktivitäten berichten. Dabei geht es um Aspekte wie Umwelt, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte.

„sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“

Der Gesetzentwurf verlangt auch die Berichterstattung über „sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“ der Tätigkeit von Zulieferern und Subunternehmern, etwa auf die Umwelt oder betroffene Menschen. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme, das Wort „sehr“ zu streichen. Er begründet dies damit, dass auch in der EU-Richtlinie von „wahrscheinlich schwerwiegend negativen Auswirkungen“ die Rede sei. Die Formulierung im Umsetzungsgesetz sei daher „eine unzulässige Einschränkung des Richtlinienwortlauts“.

(Dt. Bundestag, hib vom 23.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


13.09.2024

EuGH-Urteile gegen Apple und Google Shopping: „Erfolg für die Steuergerechtigkeit“

Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission Margrethe Vestager nennt die Urteile des EuGH zu Apple und Google Shopping einen großen Erfolg für die Steuergerechtigkeit.

weiterlesen
EuGH-Urteile gegen Apple und Google Shopping: „Erfolg für die Steuergerechtigkeit“

Meldung

© nmann77/fotolia.com


13.09.2024

Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll rückwirkend für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen.

weiterlesen
Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

Meldung

adiruch/123rf.com


12.09.2024

Gesetzentwurf zur CSRD-Umsetzung

Zur Umsetzung der CSRD sind Änderungen u.a. im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung erforderlich.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur CSRD-Umsetzung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank