• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Firmen-Berichtspflichten: Bundesrat präzisiert Wortlaut

25.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Firmen-Berichtspflichten: Bundesrat präzisiert Wortlaut

Beitrag mit Bild

Der Bundesrat sieht bei den Firmen-Berichtspflichten die Notwendigkeit, die Formulierung „sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“ zu verändern.

Der Bundesrat will den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Großkonzerne zu jährlichen Berichten über die gesellschaftlichen Folgen ihres Tuns verpflichtet werden sollen, in einem Punkt verschärfen.

Kapitalmarktorientierte Großunternehmen sollen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, das eine EU-Richtlinie über „Corporate Social Responsibility“ (gesellschaftliche Unternehmensverantwortung) in das deutsche Recht übertragen soll, neben den üblichen Jahresabschlüssen auch über nichtfinanzielle Auswirkungen ihrer Aktivitäten berichten. Dabei geht es um Aspekte wie Umwelt, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte.

„sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“

Der Gesetzentwurf verlangt auch die Berichterstattung über „sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“ der Tätigkeit von Zulieferern und Subunternehmern, etwa auf die Umwelt oder betroffene Menschen. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme, das Wort „sehr“ zu streichen. Er begründet dies damit, dass auch in der EU-Richtlinie von „wahrscheinlich schwerwiegend negativen Auswirkungen“ die Rede sei. Die Formulierung im Umsetzungsgesetz sei daher „eine unzulässige Einschränkung des Richtlinienwortlauts“.

(Dt. Bundestag, hib vom 23.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)