• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Firmen-Berichtspflichten: Bundesrat präzisiert Wortlaut

25.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Firmen-Berichtspflichten: Bundesrat präzisiert Wortlaut

Beitrag mit Bild

Der Bundesrat sieht bei den Firmen-Berichtspflichten die Notwendigkeit, die Formulierung „sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“ zu verändern.

Der Bundesrat will den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Großkonzerne zu jährlichen Berichten über die gesellschaftlichen Folgen ihres Tuns verpflichtet werden sollen, in einem Punkt verschärfen.

Kapitalmarktorientierte Großunternehmen sollen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, das eine EU-Richtlinie über „Corporate Social Responsibility“ (gesellschaftliche Unternehmensverantwortung) in das deutsche Recht übertragen soll, neben den üblichen Jahresabschlüssen auch über nichtfinanzielle Auswirkungen ihrer Aktivitäten berichten. Dabei geht es um Aspekte wie Umwelt, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte.

„sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“

Der Gesetzentwurf verlangt auch die Berichterstattung über „sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“ der Tätigkeit von Zulieferern und Subunternehmern, etwa auf die Umwelt oder betroffene Menschen. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme, das Wort „sehr“ zu streichen. Er begründet dies damit, dass auch in der EU-Richtlinie von „wahrscheinlich schwerwiegend negativen Auswirkungen“ die Rede sei. Die Formulierung im Umsetzungsgesetz sei daher „eine unzulässige Einschränkung des Richtlinienwortlauts“.

(Dt. Bundestag, hib vom 23.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©everythingpossible/123rtf.com


16.12.2025

Nachhaltigkeit: EU verschlankt Berichtspflichten

Am 16.12.2025 nahm das EU-Parlament die Einigung mit den EU-Staaten zu aktualisierten Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichte und die Sorgfaltspflicht für Unternehmen an.

weiterlesen
Nachhaltigkeit: EU verschlankt Berichtspflichten

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


16.12.2025

Urlaubsauszahlung als außerordentliche Einkünfte

Zahlt der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses offenen Urlaub aus, kann diese Zahlung als außerordentliche Einkünfte besteuert werden.

weiterlesen
Urlaubsauszahlung als außerordentliche Einkünfte

Meldung

©agcreativelab/fotolia.com


16.12.2025

Homeoffice so gefragt wie nie

Der Wunsch nach Homeoffice ist seit 2020 von 71% auf aktuell 88% gestiegen – ein neuer Rekordwert. Ein Ende des Trends ist nicht absehbar.

weiterlesen
Homeoffice so gefragt wie nie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank