07.02.2023

Meldung, Steuerrecht

Finanzpolitische Vorhaben 2023

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat im Finanzausschuss seine wichtigsten Vorhaben für 2023 vorgestellt. Im Zentrum stehe ein Wachstumspaket.

Beitrag mit Bild

Bundesministerium der Finanzen / Photothek

Es gebe viele Vorhaben im Bereich der Dekarbonisierung, der digitalen Transformation, und man wolle sehr zielgerichtet den Sozialstaat ausbauen, erklärt Lindner. Zudem müsse mehr für die Bündnis- und Landesverteidigung getan werden, so Lindner. Das gehe nur mit einem stabilen wirtschaftlichen Fundament. Dazu gehöre in der Steuerpolitik die Schaffung einer „Super-Afa“ im Sinne einer Investitionsprämie und eine Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung.

Gesetzgebung zur globalen Mindestbesteuerung

Außerdem stehe die Gesetzgebung zur globalen Mindestbesteuerung an. Die Regierung werde darauf achten, dass es möglichst wenig Erfüllungsaufwand für die Unternehmen geben werde. Zudem kündigte Lindner ein „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ an. Damit solle der Finanzplatz Deutschland gestärkt werden. Deutschland solle führender Standort für nachhaltige Finanzanlagen werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollten bessere Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Durch Stärkung der Aktienkultur solle der Vermögensaufbau gestärkt werden. Börsengänge sollten erleichtert werden. Bei jungen Unternehmen sollte die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ausgebaut werden.

Zukunft der Altersversorgung

Auch die Zukunft der Altersversorgung wird laut Lindner eine wichtige Rolle spielen. Man werde in der ersten Säule der gesetzlichen Rentenversicherung den Aufbau eines „Generationenkapitals“ angehen, um Rentenbeiträge und Rentenniveau zu stützen. Damit wolle man etwas für die Generation der heutigen Kinder und Enkel tun. Auch die private Altersvorsorge solle erleichtert werden.

Zur Bildung des Generationenkapitals müsse es mehrere Quellen geben. Neben der Finanzierung aus dem Etat sollten auch Sacheinlagen wie nicht benötigtes Beteiligungsvermögen möglich sein. Die zehn Milliarden Euro für 2023 könnten nur ein erster Schritt sein. Eine jährliche Zuführung wäre empfehlenswert.

Kampf gegen die Finanzkriminalität

Schärfer vorgehen will Lindner gegen die Finanzkriminalität. Das sei eine der Prioritäten in diesem Jahr. Dazu werde es eine neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche geben. Man dürfe sich nicht damit zufrieden geben, nur die kleinen Fische bei der Finanzkriminalität und Geldwäsche zu fangen, sondern auch die großen Fische. Lindner erklärte, das Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung der neuen Bundesoberbehörde solle noch 2023 eröffnet werden. 2025 solle die neue Behörde scharf gestellt werden. Das sei sein sehr ehrgeiziger Fahrplan.


Bundestag vom 25.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Tess Tanisha Haden


27.04.2026

Die Compliance-Untersuchung im Fokus: Datenschutz, Arbeitsrecht und Waffengleichheit

Das Urteil des LAG München vom 12.06.2025 (2 SLa 70/25) setzt sich mit Auskunfts- und Einsichtsrechten im Zusammenhang mit internen Compliance-Untersuchungen auseinander.

weiterlesen
Die Compliance-Untersuchung im Fokus: Datenschutz, Arbeitsrecht und Waffengleichheit

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


27.04.2026

Steuerberatung: Neue Regeln, neue Chancen

Mit der Änderung des Steuerberatungsgesetzes werden Beratungsbefugnisse erweitert und bürokratische Vorgaben reduziert.

weiterlesen
Steuerberatung: Neue Regeln, neue Chancen

Steuerboard

Stefan Skulesch


24.04.2026

Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Vermögensverwaltende Personengesellschaften – insbesondere im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften und grundbesitzenden Privatpersonen – haben sich im Rahmen der Nachlassabwicklung und -gestaltung (bei vorweggenommener Erbfolge) als gängiges Instrument etabliert.

weiterlesen
Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht