An den drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichten wird seit heute die führende elektronische Gerichtsakte pilotiert. Damit wird die Digitalisierung in der Finanzgerichtsbarkeit weiter vorangetrieben.
In jeweils zwei Pilotsenaten wird für alle ab dem 1. März 2017 neu eingehenden Verfahren keine Papier-Akte mehr geführt, sondern ausschließlich eine elektronische Akte. Die Finanzgerichte in Düsseldorf, Köln und Münster gehören damit zu den ersten Gerichten, die mit einer führenden elektronischen Akte arbeiten. Die Finanzgerichte hatten bereits 2004 den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet, der es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, mit dem Gericht elektronisch zu kommunizieren.
Auch Steuerakten bald elektronisch?
Bei der Einführung der elektronischen Gerichtsakte handelt es sich um einen weiteren bedeutenden Meilenstein in der fortschreitenden Digitalisierung. Die Finanzgerichte hoffen, in absehbarer Zeit auch die Steuerakten von der Finanzverwaltung in elektronischer Form bereitgestellt zu bekommen. Die Präsidenten der nordrhein-westfälischen Finanzgerichte, Johannes Haferkamp (Finanzgericht Münster), Benno Scharpenberg (Finanzgericht Köln) und Dr. HansJosef Thesling (Finanzgericht Düsseldorf), sehen ihre Häuser für die Zukunft gut aufgestellt: „Der Pilotversuch ist dank des großen Engagements aller Beteiligten erfolgreich gestartet. Wir werden nunmehr Erfahrungen sammeln und die Digitalisierung in der Finanzgerichtsbarkeit weiter vorantreiben.“
(FG NRW, PM vom 01.03.2017/ Viola C. Didier)