• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Finanzgerichtsbarkeit NRW: Pilotversuch eAkte gestartet

01.03.2017

Meldung, Steuerrecht

Finanzgerichtsbarkeit NRW: Pilotversuch eAkte gestartet

Beitrag mit Bild

Digitalisierung auf dem Vormarsch? Die Finanzgerichte hoffen, bald auch die Steuerakten von der Finanzverwaltung elektronisch zu bekommen.

An den drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichten wird seit heute die führende elektronische Gerichtsakte pilotiert. Damit wird die Digitalisierung in der Finanzgerichtsbarkeit weiter vorangetrieben.

In jeweils zwei Pilotsenaten wird für alle ab dem 1. März 2017 neu eingehenden Verfahren keine Papier-Akte mehr geführt, sondern ausschließlich eine elektronische Akte. Die Finanzgerichte in Düsseldorf, Köln und Münster gehören damit zu den ersten Gerichten, die mit einer führenden elektronischen Akte arbeiten. Die Finanzgerichte hatten bereits 2004 den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet, der es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, mit dem Gericht elektronisch zu kommunizieren.

Auch Steuerakten bald elektronisch?

Bei der Einführung der elektronischen Gerichtsakte handelt es sich um einen weiteren bedeutenden Meilenstein in der fortschreitenden Digitalisierung. Die Finanzgerichte hoffen, in absehbarer Zeit auch die Steuerakten von der Finanzverwaltung in elektronischer Form bereitgestellt zu bekommen. Die Präsidenten der nordrhein-westfälischen Finanzgerichte, Johannes Haferkamp (Finanzgericht Münster), Benno Scharpenberg (Finanzgericht Köln) und Dr. HansJosef Thesling (Finanzgericht Düsseldorf), sehen ihre Häuser für die Zukunft gut aufgestellt: „Der Pilotversuch ist dank des großen Engagements aller Beteiligten erfolgreich gestartet. Wir werden nunmehr Erfahrungen sammeln und die Digitalisierung in der Finanzgerichtsbarkeit weiter vorantreiben.“

(FG NRW, PM vom 01.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank