• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Finanzgerichtsbarkeit NRW: Pilotversuch eAkte gestartet

01.03.2017

Meldung, Steuerrecht

Finanzgerichtsbarkeit NRW: Pilotversuch eAkte gestartet

Beitrag mit Bild

Digitalisierung auf dem Vormarsch? Die Finanzgerichte hoffen, bald auch die Steuerakten von der Finanzverwaltung elektronisch zu bekommen.

An den drei nordrhein-westfälischen Finanzgerichten wird seit heute die führende elektronische Gerichtsakte pilotiert. Damit wird die Digitalisierung in der Finanzgerichtsbarkeit weiter vorangetrieben.

In jeweils zwei Pilotsenaten wird für alle ab dem 1. März 2017 neu eingehenden Verfahren keine Papier-Akte mehr geführt, sondern ausschließlich eine elektronische Akte. Die Finanzgerichte in Düsseldorf, Köln und Münster gehören damit zu den ersten Gerichten, die mit einer führenden elektronischen Akte arbeiten. Die Finanzgerichte hatten bereits 2004 den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet, der es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, mit dem Gericht elektronisch zu kommunizieren.

Auch Steuerakten bald elektronisch?

Bei der Einführung der elektronischen Gerichtsakte handelt es sich um einen weiteren bedeutenden Meilenstein in der fortschreitenden Digitalisierung. Die Finanzgerichte hoffen, in absehbarer Zeit auch die Steuerakten von der Finanzverwaltung in elektronischer Form bereitgestellt zu bekommen. Die Präsidenten der nordrhein-westfälischen Finanzgerichte, Johannes Haferkamp (Finanzgericht Münster), Benno Scharpenberg (Finanzgericht Köln) und Dr. HansJosef Thesling (Finanzgericht Düsseldorf), sehen ihre Häuser für die Zukunft gut aufgestellt: „Der Pilotversuch ist dank des großen Engagements aller Beteiligten erfolgreich gestartet. Wir werden nunmehr Erfahrungen sammeln und die Digitalisierung in der Finanzgerichtsbarkeit weiter vorantreiben.“

(FG NRW, PM vom 01.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht