Der Finanzausschuss hat den Weg für einen internationalen Austausch über Finanzdaten freigemacht, so dass im Ausland erzielte Kapitalerträge den inländischen Finanzbehörden gemeldet werden. Im Gegenzug werden die Finanzdaten ausländischer Anleger an deren Heimatländer weitergegeben.
Mit den Stimmen aller Fraktionen billigte der Ausschuss die internationale Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (18/5919). Außerdem stimmte der Ausschuss dem Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (18/5920, 18/6290), mit dem der Vertragsinhalt in deutsches Recht umgesetzt wird. Zuvor waren zwei von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderungsanträge zu dem Gesetz beschlossen werden.
Vorerst keine Abschaffung der Abgeltungsteuer
Die Forderungen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nach einem schnellen Eintritt in Beratungen über die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge hielten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für verfrüht. Sie lehnten daher entsprechende Anträge der Opposition ab.
Datenübermittlung ab 2017
Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung wollen die Vertragsparteien die für Besteuerungsverfahren in anderen Vertragsstaaten erforderlichen Informationen über Finanzkonten regelmäßig erheben und ab 2017 dem anderen Vertragsstaat übermitteln. Finanzinstitute müssen daher in Zukunft einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln, damit die Bundesrepublik ihrer Verpflichtung zum Austausch von Finanzinformationen nachkommen kann. Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, in den zurückliegenden Jahren hätten sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt.
(Deutscher Bundestag, hib vom 11.11.2015/Viola C. Didier)