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04.10.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Finanzberichte im Lichte des aktuellen Krisengeschehens

Das IDW hat anlässlich der gegenwärtigen vielschichtigen wirtschaftlichen Unsicherheiten, u.a. infolge des Krieges in der Ukraine, der Verwerfungen auf den Energiemärkten und den hohen Inflationsraten, einen Fachlichen Hinweis zu den Folgen für die IFRS- und HGB-Finanzberichterstattung erarbeitet.

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©moovstock/123rf.com

In ihrem aktuellen Monatsbericht vom September 2022 stellt auch die Deutsche Bundesbank fest, dass „sich die Anzeichen für eine Rezession der deutschen Wirtschaft im Sinne eines deutlichen, breit angelegten und länger anhaltenden Rückgangs der Wirtschaftsleistung“ mehren. Mittlerweile verschlechtern sich Fundamentaldaten vor allem wegen des aktuellen Krisengeschehens. Die Zahl der Insolvenzen stieg im August im Vergleich zum Juli 2022 um 6,6 %. Insgesamt stellt sich die Risikolage derzeit verschärft dar. Ob sich dieser Trend fortsetzt, wird u.a. davon abhängen, wie staatliche Unterstützungsleistungen für Verbraucher und Unternehmen in ihrer Gesamtheit sowie branchen- bzw. sektorspezifisch ausgestaltet werden und wie sie wirken.

Große Unsicherheiten wegen des Krisengeschehens

Unternehmen setzen sich mit den Herausforderungen auseinander und entwickeln Maßnahmen, um der Risikolage zu begegnen und deren (erwartete) Auswirkungen bei der Bilanzierung und Berichterstattung in Anhang und Lagebericht zu berücksichtigen. Je nach Branche und Geschäftsmodell haben die Risiken unterschiedliche Bedeutung für die berichterstattenden Unternehmen.

Fachlicher Hinweis des IDW

Mit dem vorliegenden Fachlichen Hinweis stellt das IDW spezifische Hilfestellungen zur Bilanzierung und Berichterstattung sowohl nach IFRS als auch nach HGB zum Abschlussstichtag 30.09.2022 und für Folgestichtage (insb. 31.12.2022) zur Verfügung. Mit Blick auf Abschlussstichtage zum oder nach dem 30.09.2022 erläutert das IDW, wie sich die aktuellen Risiken und Unsicherheiten – auch im Hinblick auf eine vorausgesagte Rezession in Deutschland und der EU – auf die Unternehmensplanung als Grundlage für Prognosen und daraus abgeleitete Zahlungsströme auswirken. Das IDW thematisiert außerdem ausgewählte Bilanzierungs- und Bewertungsfragen, die Herstellung von Transparenz durch eine angemessene Berichterstattung in Anhang und Lagebericht sowie die Aufnahme eines Hinweises in den Bestätigungsvermerk zur Hervorhebung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit den bestehenden Unsicherheiten. Der Fachliche Hinweis dient vor allem dazu, Bilanzierer und deren Abschlussprüfer für bedeutsame Erwägungen bei der anstehenden Finanzberichterstattung zu sensibilisieren.

Der Fachliche Hinweis des IDW: Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds und Auswirkungen auf Finanzberichte zum oder nach dem 30.09.2022 steht hier zum Download bereit.


IDW vom 30.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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