24.06.2020

Meldung, Steuerrecht

Finanzausschuss beschließt Steuerpaket

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Der Finanzausschuss hat den Weg für das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz freigemacht. In der gestrigen Sitzung des Ausschusses stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD dem von ihnen eingebrachten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/20058) zu. Das Steuerpaket enthält zahlreiche Erleichterungen für Wirtschaft und Familien.

Mit dem Gesetz sollen die Umsatzsteuersätze vom 01.07. bis zum 31.12.2020 befristet sinken. Der Steuersatz sinkt in diesem Zeitraum von 19 auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 %. Außerdem gibt es steuerliche Erleichterungen für die Wirtschaft und für Familien.

Steuerpaket mit Billigkeitsregeln

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, dass der Gesetzentwurf noch einmal verbessert wurde, zum Beispiel zugunsten der Kommunen. Man hoffe auf einer Weitergabe der Umsatzsteuersenkung an die Kunden. Wo das nicht möglich ist, hilft die Steuersenkung den Unternehmen, heißt es seitens der Fraktionen.

Bei unrichtigen Angaben auf Rechnungen in der Übergangszeit ist eine Billigkeitsregelung durch ein BMF-Schreiben geplant. Die SPD-Fraktion erklärte, man habe in der nötigen Dimension auf die Krise reagiert. Ansonsten gab es Warnungen vor möglichen Betrügereien im Zusammenhang mit der Umsatzsteuersenkung. Die tolerante Regelung im BMF-Schreiben darf keinesfalls von Betrügern ausgenutzt werden.

Weitere steuerliche Maßnahmen

Zu den die Wirtschaft betreffenden steuerliche Maßnahmen gehören auch die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer, die Erweiterung der Möglichkeit zum steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 und die Einführung einer degressiven Abschreibung. Auch gibt es Verbesserungen bei der steuerlichen Forschungsförderung. Die Koalition nahm bei der Forschungsförderung Änderungen aus europarechtlichen Gründen vor. Neben der Umsatzsteuersenkung und den Maßnahmen für die Wirtschaft sieht der Gesetzentwurf die Gewährung eines einmaligen Kinderbonus von 300 Euro für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind vor.  Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll für einen Zeitraum von zwei Jahren von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben werden.

Das Steuerpaket hat mittlerweile auch den Rechtsausschuss passiert. Der mitberatende Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Annahme des Gesetzentwurfs mit einer Reihe von Änderungen empfohlen.

(Dt. Bundestag, hib vom 23.06.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


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