25.02.2021

Meldung, Steuerrecht

Finanzausschuss beschließt Steuerhilfe-Paket

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Der Finanzausschuss hat das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. In einer Sitzung des Ausschusses am 24.02.2021 stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen der AfD und der FDP dem Entwurf eines dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise in geänderter Form zu. Die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich beim Beschluss zum Steuerhilfe-Paket.

Das Gesetz soll Familien, Gaststätten und Gewerbe, die krisenbedingt Verluste machen, helfen. Familien sollen 2021 einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30.06.2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Getränke bleiben davon ausgenommen. Für Unternehmen und Selbstständige soll der steuerliche Verlustrücktrag für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 auf zehn Millionen Euro angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf zwanzig Millionen Euro. Dies soll auch beim vorläufigen Verlustrücktrag gelten.

Steuerhilfe-Paket bringt Entlastung in der Krise

Angenommen wurde mit dem Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD, wonach auch der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt wird. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, mit den Maßnahmen des Gesetzes setze die Koalition die massive Entlastung in der Krise fort. Durch die Anpassungen auch beim vorläufigen Verlustrücktrag werde vorzeitig Liquidität in die Unternehmen gehen.

Kritik von FDP, Grünen und Linke

Die FDP-Fraktion kritisierte, dass die Regelung zum Verlustrücktrag, was Betrag und Zeitraum angehe, nicht weiter gefasst wurde. Die Anrechnung des Kinderbonus auf den Kinderfreibetrag sei richtig im Sinne des sorgsamen Umgangs mit Steuermitteln, damit besser situierte Familien nicht profitierten. Das Gesetz sei insgesamt relativ unambitioniert. Die Fraktion Die Linke übte grundsätzliche Kritik. Es sei keine gute Idee, in der Krise mit Steuer-Entlastungen zu reagieren. Direkte Fördermaßnahmen seien der bessere Weg. Der Kinderbonus sei mit 150 Euro viel zu gering.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerte sich kritisch zur verlängerten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie. Diese sei zu einseitig, Direkthilfen seien zudem wichtiger. Den Verlustrücktragszeitraum müsse man auf vier Jahre erweitern, um Liquidität zu schaffen.

(Dt. Bundestag vom 24.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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