• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Filzen von Anwaltskonto verstößt gegen Menschenrechtskonvention

05.05.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Filzen von Anwaltskonto verstößt gegen Menschenrechtskonvention

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Fall „Sommer gegen Deutschland“ entschieden, dass der Zugriff der Staatsanwaltschaft auf das Geschäftskonto eines Strafverteidigers dessen Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Artikel 8 EMRK verletzt hat.

Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Mandanten des Beschwerdeführers Sommer – ein deutscher Strafverteidiger – Geldwäscheverdacht bei der Zahlung des Verteidigerhonorars gewittert. Ohne Kenntnis des Verteidigers erlangte sie daraufhin bei der Bank des Beschwerdeführers Einsicht in alle in einem Zeitraum von zwei Jahren über dessen Geschäftskonto erfolgten Transaktionen und nahm diese Informationen zur Akte.

Verletzung des Art. 8 EMRK

Der EGMR kritisiert in seiner Entscheidung die niedrigen Eingriffsvoraussetzungen der StPO und weist auf die Bedeutung der vertraulichen Anwalt-Mandanten-Beziehung hin. Der EGMR hat einstimmig eine Verletzung von Art. 8 EMRK festgestellt und dem Beschwerdeführer eine Entschädigung i.H.v. 4.000 Euro zugesprochen (Urteil vom 27.04.2017 – 73607/13).

(DAV Depesche vom 04.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


23.09.2026

Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Ab 2028 sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz elektronische Kassensysteme einsetzen und digitale Belege bereitstellen.

weiterlesen
Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Meldung

© Andrey Popov / fotolia.com


23.09.2026

EmpCo: Externe Prüfung schafft neues Betätigungsfeld

Neue Prüfpflichten für Nachhaltigkeitsversprechen durch die EmpCo schaffen ein weiteres interessantes Betätigungsfeld für Wirtschaftsprüfer.

weiterlesen
EmpCo: Externe Prüfung schafft neues Betätigungsfeld

Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht