• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Filzen von Anwaltskonto verstößt gegen Menschenrechtskonvention

05.05.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Filzen von Anwaltskonto verstößt gegen Menschenrechtskonvention

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Fall „Sommer gegen Deutschland“ entschieden, dass der Zugriff der Staatsanwaltschaft auf das Geschäftskonto eines Strafverteidigers dessen Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Artikel 8 EMRK verletzt hat.

Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Mandanten des Beschwerdeführers Sommer – ein deutscher Strafverteidiger – Geldwäscheverdacht bei der Zahlung des Verteidigerhonorars gewittert. Ohne Kenntnis des Verteidigers erlangte sie daraufhin bei der Bank des Beschwerdeführers Einsicht in alle in einem Zeitraum von zwei Jahren über dessen Geschäftskonto erfolgten Transaktionen und nahm diese Informationen zur Akte.

Verletzung des Art. 8 EMRK

Der EGMR kritisiert in seiner Entscheidung die niedrigen Eingriffsvoraussetzungen der StPO und weist auf die Bedeutung der vertraulichen Anwalt-Mandanten-Beziehung hin. Der EGMR hat einstimmig eine Verletzung von Art. 8 EMRK festgestellt und dem Beschwerdeführer eine Entschädigung i.H.v. 4.000 Euro zugesprochen (Urteil vom 27.04.2017 – 73607/13).

(DAV Depesche vom 04.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht