• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Filzen von Anwaltskonto verstößt gegen Menschenrechtskonvention

05.05.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Filzen von Anwaltskonto verstößt gegen Menschenrechtskonvention

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Fall „Sommer gegen Deutschland“ entschieden, dass der Zugriff der Staatsanwaltschaft auf das Geschäftskonto eines Strafverteidigers dessen Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Artikel 8 EMRK verletzt hat.

Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Mandanten des Beschwerdeführers Sommer – ein deutscher Strafverteidiger – Geldwäscheverdacht bei der Zahlung des Verteidigerhonorars gewittert. Ohne Kenntnis des Verteidigers erlangte sie daraufhin bei der Bank des Beschwerdeführers Einsicht in alle in einem Zeitraum von zwei Jahren über dessen Geschäftskonto erfolgten Transaktionen und nahm diese Informationen zur Akte.

Verletzung des Art. 8 EMRK

Der EGMR kritisiert in seiner Entscheidung die niedrigen Eingriffsvoraussetzungen der StPO und weist auf die Bedeutung der vertraulichen Anwalt-Mandanten-Beziehung hin. Der EGMR hat einstimmig eine Verletzung von Art. 8 EMRK festgestellt und dem Beschwerdeführer eine Entschädigung i.H.v. 4.000 Euro zugesprochen (Urteil vom 27.04.2017 – 73607/13).

(DAV Depesche vom 04.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


04.08.2026

Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Pflegefahrten zu Angehörigen sind steuerlich nicht automatisch als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

weiterlesen
Finanzgericht lehnt Abzug von Pflegefahrten ab

Meldung

©bluedesign/fotolia.com


04.08.2026

Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Viele Ausbildungsbetriebe erhöhen ihre Ausbildungsvergütungen und stärken damit gezielt die Attraktivität beruflicher Ausbildung.

weiterlesen
Ausbildungsvergütungen steigen deutlich

Steuerboard

Jan Winkler


03.08.2026

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts von Influencern und die Grenzen der Abschreibungsmöglichkeiten

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer gewerblich tätigen Influencerin, die ihre Bekanntheit im Rahmen einer anderen freiberuflichen Tätigkeit erlangt hat, dem Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG unterfällt.

weiterlesen
Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts von Influencern und die Grenzen der Abschreibungsmöglichkeiten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht