16.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Filterverbot für Vergleichsseiten geplant

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Bei der Ergebnispräsentation von Finanzseiten darf kein Unterschied gemacht werden, ob ein Zahlungskontenangebot von einem Vertragspartner oder einem anderen Anbieter kommt. Dies sieht die neue Vergleichswebseiteverordnung vor, die als Referentenentwurf vorliegt und im zweiten Quartal des Jahres 2018 in Kraft treten soll.

Bestimmte Finanzseiten im Internet, die Angebote von Zahlungsdienstleistern vergleichen, dürfen keine Angebote von Dienstleistern herausfiltern, die nicht Vertragspartner der Vergleichswebseite sind. Vertragspartner von Betreibern einer Vergleichswebseite dürfen auch nicht separat in die Voreinstellungen einer Seite aufgenommen werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/1989) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bei der Ergebnispräsentation dürfe kein Unterschied gemacht werden, ob ein Zahlungskontenangebot von einem Vertragspartner oder einem anderen Anbieter komme. Dies sehe die Vergleichswebseiteverordnung (VglWebV) vor, die als Referentenentwurf vorliege und im zweiten Quartal des Jahres 2018 in Kraft treten solle. Die Verordnung ergehe aufgrund des Zahlungskontengesetzes.

(Dt. Bundestag, hib vom 15.05.2018 / Viola C. Didier)

 


Weitere Meldungen


Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


18.03.2026

EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Die geplante Überarbeitung der EU-Taxonomie zeigt, dass die EU stärker auf praktikable und verständliche Nachhaltigkeitsvorgaben setzt.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)