• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FG Schleswig-Holstein zur Aufteilung der Vorsteuer aus Insolvenzverwalterrechnung

27.12.2016

Meldung, Steuerrecht

FG Schleswig-Holstein zur Aufteilung der Vorsteuer aus Insolvenzverwalterrechnung

Beitrag mit Bild

Die Vorsteuer ist oft im Visier der Finanzbehörden.

Bei der Aufteilung der Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterrechnung ist zuerst das Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Insolvenzverbindlichkeiten zu ermitteln. Anschließend ist bzgl. der unternehmerischen Verbindlichkeiten zu prüfen, ob diese mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen oder steuerfreien Ausschlussumsätzen zusammenhängen.

Die Klägerin war Insolvenzverwalterin über das Vermögen des Schuldners. Der Schuldner war unternehmerisch tätig. In einer Rechnung aus dem Jahre 2013 rechnete die Klägerin in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin über das Vermögen des Schuldners ab und machte die daraus resultierenden Vorsteuern geltend. Zur Begründung trug sie im Wesentlichen vor, dass der Vorsteuerabzug in dem Verhältnis zu gewähren sei, in welchem die unternehmerischen Verbindlichkeiten zu den privaten Verbindlichkeiten standen. Im Streitfall bestanden die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen fast ausschließlich aus der unternehmerischen Sphäre.

Zweite Aufteilung notwendig

Das FG Schleswig-Holstein entschied dagegen mit Urteil 4 K 14/14 vom 15.09.2016, dass nach dieser ersten Aufteilung „unternehmerisch/privat“ eine zweite Aufteilung vorzunehmen sei, weil der Vorsteuerausschluss nicht nur bei einem Zusammenhang der Eingangsleistung mit privaten Ausgangsleistungen, sondern auch bei einem Zusammenhang mit unternehmerischen steuerfreien, den Vorsteuerabzug ausschließenden Umsätzen gegeben sei. Daher dienten die unternehmerischen Verbindlichkeiten dem Vorsteuerabzug nicht, soweit sie im Zusammenhang mit steuerfreien Lieferungen standen. Dies war zu einem großen Teil der Fall, weil der Kläger in seiner unternehmerischen Tätigkeit steuerfrei Grundstücke veräußert hatte.

(FG Schleswig-Holstein, NL vom 22.12.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©garagestock/123rf.com


29.12.2025

Transparenzpflicht für Schufa-Score

Die Schufa ist verpflichtet, konkret darzulegen, welche Daten in die Bewertung eingeflossen sind, wie sie gewichtet wurden und warum ein bestimmter Scorewert vergeben wurde.

weiterlesen
Transparenzpflicht für Schufa-Score

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


29.12.2025

Geschlechtervielfalt in deutschen Vorstandsetagen stagniert

Der Gender Diversity Index 2025 zeigt: Die Geschlechtervielfalt in deutschen Führungsgremien stagniert, obwohl diverse Führungsteams nachweislich erfolgreicher wirtschaften.

weiterlesen
Geschlechtervielfalt in deutschen Vorstandsetagen stagniert

Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank