• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FG Schleswig-Holstein zur Aufteilung der Vorsteuer aus Insolvenzverwalterrechnung

27.12.2016

Meldung, Steuerrecht

FG Schleswig-Holstein zur Aufteilung der Vorsteuer aus Insolvenzverwalterrechnung

Beitrag mit Bild

Die Vorsteuer ist oft im Visier der Finanzbehörden.

Bei der Aufteilung der Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterrechnung ist zuerst das Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Insolvenzverbindlichkeiten zu ermitteln. Anschließend ist bzgl. der unternehmerischen Verbindlichkeiten zu prüfen, ob diese mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen oder steuerfreien Ausschlussumsätzen zusammenhängen.

Die Klägerin war Insolvenzverwalterin über das Vermögen des Schuldners. Der Schuldner war unternehmerisch tätig. In einer Rechnung aus dem Jahre 2013 rechnete die Klägerin in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin über das Vermögen des Schuldners ab und machte die daraus resultierenden Vorsteuern geltend. Zur Begründung trug sie im Wesentlichen vor, dass der Vorsteuerabzug in dem Verhältnis zu gewähren sei, in welchem die unternehmerischen Verbindlichkeiten zu den privaten Verbindlichkeiten standen. Im Streitfall bestanden die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen fast ausschließlich aus der unternehmerischen Sphäre.

Zweite Aufteilung notwendig

Das FG Schleswig-Holstein entschied dagegen mit Urteil 4 K 14/14 vom 15.09.2016, dass nach dieser ersten Aufteilung „unternehmerisch/privat“ eine zweite Aufteilung vorzunehmen sei, weil der Vorsteuerausschluss nicht nur bei einem Zusammenhang der Eingangsleistung mit privaten Ausgangsleistungen, sondern auch bei einem Zusammenhang mit unternehmerischen steuerfreien, den Vorsteuerabzug ausschließenden Umsätzen gegeben sei. Daher dienten die unternehmerischen Verbindlichkeiten dem Vorsteuerabzug nicht, soweit sie im Zusammenhang mit steuerfreien Lieferungen standen. Dies war zu einem großen Teil der Fall, weil der Kläger in seiner unternehmerischen Tätigkeit steuerfrei Grundstücke veräußert hatte.

(FG Schleswig-Holstein, NL vom 22.12.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


26.05.2026

10 Jahre DS-GVO: Datenschutz verankert, aber jedes Jahr aufwendiger

Die DS-GVO hat den Datenschutz in Unternehmen deutlich gestärkt, sorgt aber zugleich für steigende Belastungen und praktische Hürden.

weiterlesen
10 Jahre DS-GVO: Datenschutz verankert, aber jedes Jahr aufwendiger

Meldung

© Coloures-pic/fotolia.com


26.05.2026

IFRS: DRSC Interpretation 5 verabschiedet

Die neue DRSC Interpretation 5 regelt, wie ertragsteuerliche Nebenleistungen nach IFRS zu bilanzieren und in der GuV auszuweisen sind.

weiterlesen
IFRS: DRSC Interpretation 5 verabschiedet

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht