• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FG Niedersachsen stärkt Leiharbeiter: Reisekosten statt Pauschale

26.05.2025

Meldung, Steuerrecht

FG Niedersachsen stärkt Leiharbeiter: Reisekosten statt Pauschale

Leiharbeitnehmer können Fahrtkosten zur Arbeitsstätte unter bestimmten Bedingungen als Reisekosten geltend machen. Das Finanzgericht Niedersachsen stellte nun klar, dass befristete Einsätze bei einem Entleiher keine „erste Tätigkeitsstätte“ begründen.

Beitrag mit Bild

©Jörg Lantelme/fotolia.com

Ein Leiharbeiter war zwischen 2015 und 2018 bei einem Personaldienstleister (Verleiher) befristet angestellt. Während dieser Zeit wurde er durchgehend, jedoch auf jeweils befristeter Basis, in einem Werk eines Entleihers eingesetzt. In seinen Steuererklärungen machte er die Fahrten dorthin als Reisekosten geltend – mit 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer. Das Finanzamt erkannte jedoch nur die Entfernungspauschale (0,30 € je Entfernungskilometer) an, weil es von einer dauerhaften Zuordnung zur Tätigkeitsstätte ausging.

Keine dauerhafte Zuordnung bei befristetem Einsatz

Das Finanzgericht Niedersachsen gab dem Kläger mit Urteil vom 18.06.2024 (12 K 38/24) recht. Auch wenn der Leiharbeiter über mehrere Jahre beim gleichen Entleiher tätig war, handelte es sich um eine Kette befristeter Einsätze im Rahmen eines ebenfalls befristeten Arbeitsverhältnisses. Für die Annahme einer „ersten Tätigkeitsstätte“ fehlt es daher an einer dauerhaften Zuordnung im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Entscheidend sei eine Ex-ante-Betrachtung: Aus Sicht zu Beginn des Arbeitsverhältnisses war ein dauerhafter Einsatz nicht planbar, sondern immer nur kurzfristig verlängert.

Reisekosten statt Entfernungspauschale

Laut FG ist das Wesen der Leiharbeit gerade die Flexibilität und Unsicherheit des Einsatzortes. Der Kläger konnte sich daher nicht auf einen festen Arbeitsweg einstellen. Die typischen Voraussetzungen für eine erste Tätigkeitsstätte – etwa die Möglichkeit, durch Wohnsitzwahl oder Fahrgemeinschaften Kosten zu senken – waren nicht gegeben. Das Gericht erkannte daher die vollen Fahrtkosten (0,30 € je gefahrenem Kilometer) als Werbungskosten an – insgesamt je 3.105 € mehr für die Jahre 2016 und 2017.

Das Urteil stärkt die steuerliche Position von Leiharbeitnehmern mit befristeten Verträgen. Es zeigt: Ein langfristiger Einsatz am gleichen Ort führt nicht automatisch zur steuerlich weniger günstigen „ersten Tätigkeitsstätte“. Vielmehr bleibt entscheidend, ob der Einsatz auch vertraglich dauerhaft angelegt war – was bei Kettenbefristungen regelmäßig nicht der Fall ist.


FG Niedersachsen vom 21.05.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


21.05.2026

E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Die Bundesregierung fördert seit Mai 2026 den Kauf oder das Leasing neuer E-Autos mit bis zu 6.000 €, abhängig von Fahrzeugart, Einkommen und Kinderzahl.

weiterlesen
E-Auto-Förderprogramm erfolgreich angelaufen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.05.2026

Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Wer Erstakademiker aus nichtakademischen Familien gezielt fördert, stärkt Motivation, Bindung und Perspektivenvielfalt im Unternehmen.

weiterlesen
Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


20.05.2026

FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Auch ein vorweggenommener Zugewinnausgleich kann beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer auslösen, entschied das FG Niedersachsen.

weiterlesen
FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht